Kurzreferat
VDMA 24020-5 wurde unter Federführung der Fachabteilung Kälte- und Wärmepumpentechnik im VDMA in Zusammenarbeit mit Betreibern, Berufsgenossenschaften, Bundesfachschulen, dem Handwerk, der Industrie, wissenschaftlichen Einrichtungen, Behörden und Technischen Überwachungsvereinen verfasst. Das VDMA-Einheitsblatt ist der fünfte Teil der Einheitsblattreihe "Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen". Folgende Teile gehören zu dieser Einheitsblattreihe: Teil 1: Ammoniak-Kälteanlagen Teil 2: Kälteanlagen mit nicht brennbaren Kältemitteln (Sicherheitsgruppe A1 gemäß DIN EN 78) Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A3 gemäß DIN EN 378 Teil 4: Kälteanlagen mit Kohlenstoffdioxid (CO2 - R744) Teil 5: Kälteanlagen mit Kältemitteln geringerer Brennbarkeit (Sicherheitsgruppe A2 gemäß DIN EN 378) VDMA 24020-5 behandelt Kältemittel, welche gemäß DIN EN 378-1, Anhang E bezüglich ihrer Brennbarkeit in die Sicherheitsgruppe A2 eingruppiert sind. Das VDMA-Einheitsblatt bezieht sich auf den Betrieb von Kälteanlagen und Wärmepumpen unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme mit Kältemitteln ohne Ozonabbaupotenzial der Sicherheitsgruppe A2 gemäß DIN EN 378-1. Bei Einsatz weiterer Kältemittel (z.B. Kaskade) gelten die anderen Teile des VDMA-Einheitsblattes 24020 entsprechend zusätzlich. Durch die Trennung der rechtlichen Anforderungen in Beschaffenheitsanforderungen und Betriebsanforderungen ergeben sich Schnittstellen. Das VDMA-Einheitsblatt gibt Empfehlungen für einen sicheren Betrieb der Kälteanlagen und beschreibt die Schnittstellen zu den Beschaffenheitsanforderungen. VDMA 24020-5 enthält Anhänge, in denen Auszüge aus den zum Ausgabedatum des Einheitsblattes geltenden Regelwerken wiedergegeben werden. Diese Anhänge dienen als Erläuterung zu den entsprechenden Abschnitten.