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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieses Dokument enthält sicherheitstechnische Festlegungen im Sinne der Richtlinie 42/2006/EG, Maschinenrichtlinie und des Gesetzes über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte, Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).) Dieser Teil der Norm gilt nur zusammen mit DIN 56950-1. Die in diesem Teil definierten Abweichungen gegenüber der DIN 56950-1 beruhen auf den besonderen Einsatzbedingungen für die Stative und lassen sich nicht auf andere maschinentechnische Einrichtungen übertragen. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 149-00-05 AA "Maschinen" im Normenausschuss Veranstaltungstechnik, Bild und Film (NVBF) im DIN erarbeitet. Dieser Norm-Entwurf gilt für hand- und maschinell betriebene Stative über 3 kg Nutzlast. Dieser Norm-Entwurf gilt für Stative die in der Veranstaltungstechnik eingesetzt werden. Stative im Sinne dieser Norm werden zum Heben, Senken und Halten von Lasten (zum Beispiel Dekorationsteilen, Traversen, beleuchtungs-, bild- und tontechnischen Geräten) eingesetzt. Hierbei können die Lasten auch von mehr als einem Stativ gemeinsam aufgenommen werden. Das Bewegen von Personen mit diesen Einrichtungen ist nicht zulässig, der Aufenthalt unter ruhenden Lasten ist zugelassen. Dieser Norm-Entwurf gilt auch für Einrichtungen mit neuen Technologien oder Sonderanfertigungen, die hier nicht besonders benannt sind, jedoch bei identischer Betriebsweise angewendet werden.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 56950-3:2015-12 .
Gegenüber DIN 15560-27: 2006 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) als Teil der Normenreihe DIN 56950 umgestaltet; b) Nutzlast von Handauszügen auf 15 kg begrenzt; c) rechnerischer Standsicherheitsnachweis ab Nutzlasten größer 60 kg aufgenommen; d) Chemiefaserbänder und Stahlbänder als Tragmittel ergänzt; e) Kurzbedienungsanleitung am Stativ gefordert.