Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
Am Montag ist es soweit:
Aus Beuth Verlag wird DIN Media.
Mehr über unsere Umbenennung und die (Hinter)Gründe erfahren Sie hier.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir am Sonntag daher kurzzeitig nicht erreichbar sein werden. Zudem können am Sonntag keine Bestellungen aufgegeben werden.
Ab Montag sind wir unter neuem Namen für Sie da!
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Ihr Beuth Verlag
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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Norm-Entwurf ist vom Arbeitskreis NA 058-00-11-03 AK "FNL/FGSV 3.11.01.1 Tunnelbeleuchtung" des Arbeitsausschusses NA 058-00-11 AA "FNL/FGSV 3.11.01 Außenbeleuchtung" im DIN-Normenausschuss Lichttechnik (FNL) erarbeitet worden.
DIN 67524-1 gilt für die Beleuchtung von Tunneln und Unterführungen mit Kraftfahrzeugverkehr, auch in Kombination mit anderen Verkehrsteilnehmern. Unterschieden werden kurze und lange Tunnel. Das Dokument enthält Festlegungen für die Beleuchtung des gesamten Bereichs der Tunnel, somit zur Einsichts-, Übergangs-, Tunnelinnen- und Ausfahrtsstrecke, sowohl für die Beleuchtung am Tage als auch zur Nacht.
DIN 67524-1 enthält keine Aussagen dazu, ob ein Tunnel zu beleuchten ist. Die Notwendigkeit, einen Tunnel zu beleuchten, wird im Allgemeinen von der zuständigen Behörde festgestellt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 67524-1:2016-05 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 67524-1:2019-01 .
Gegenüber DIN 67524-1:2008-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Tunnel und Unterführungen für Kraftfahrzeugverkehr, auch in Kombination mit anderen Verkehrsteilnehmern; b) Vereinfachte Berechnung von L20 in der Planungsphase; c) Festlegung der Einsichtsstreckenleuchtdichte in Abhängigkeit von der L20-Leuchtdichte; d) Streichung der äquivalenten Schleierleuchtdichte als Kriterium für den Adaptationszustand in der Annäherungsphase des Kraftfahrers; e) Neugliederung der die Einsichtsstreckenleuchtdichte beeinflussenden baulichen und verkehrlichen Parameter; f) Neufassung der Anforderungen an die Notbeleuchtung; g) Neufassung Steuerung und Regelung der Tunnelbeleuchtung; h) Neufassung Betrieb und Wartung; i) Aufnahme eines neuen Abschnitts für Anforderungen für Geh- und Radwege in Tunneln für Kraftfahrzeugverkehr (Abschnitt 10); j) redaktionelle Änderungen.