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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt Anforderungen zur Einführung, Verwirklichung, Aufrechterhaltung und Verbesserung eines Energiemanagementsystems (EnMS) fest. Das beabsichtigte Ergebnis ist, eine Organisation in die Lage zu versetzen, einen systematischen Ansatz zum Erreichen einer fortlaufenden Verbesserung der energiebezogenen Leistung und des EnMS zu erzielen. Dieses Dokument: a) ist anwendbar für jede Organisation, ungeachtet ihrer Art, Größe, Komplexität, ihrer geographischen Lage, Organisationskultur oder der Produkte und Dienstleistungen, die sie anbietet; b) ist anwendbar für Tätigkeiten mit Wirkung auf die energiebezogene Leistung, die von der Organisation geleitet und gesteuert werden; c) ist anwendbar unabhängig von der Menge, dem Einsatz oder den Arten verbrauchter Energie; d) fordert den Nachweis einer fortlaufenden Verbesserung der energiebezogenen Leistung, definiert aber nicht das Niveau der zu erreichenden Verbesserung der energiebezogenen Leistung; e) kann unabhängig angewendet oder mit anderen Managementsystemen in Übereinstimmung gebracht oder integriert werden. Anhang A enthält eine Anleitung zur Anwendung dieses Dokuments. Anhang B enthält einen Vergleich zwischen dieser Ausgabe und der vorangehenden Ausgabe. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 172-00-09 AA "Energieeffizienz und Energiemanagement" im DIN-Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes (NAGUS).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 50001:2011-12 .
Gegenüber DIN EN ISO 50001:2011-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Übernahme der ISO-Anforderungen an Managementsystemnormen, die eine Grundstruktur (en: High Level Structure, HLS), einen einheitlichen Basistext und gemeinsame Benennungen und Basisdefinitionen enthalten, um ein hohes Maß an Kompatibilität mit anderen Managementsystemnormen sicherzustellen; b) bessere Integration in strategische Managementprozesse; c) sprachliche Klarstellung und Klärung der Dokumentenstruktur; d) stärkere Betonung der Rolle der obersten Leitung; e) Anordnung der Begriffe und ihrer Definitionen in Abschnitt 3 nach ihrem thematischen Kontext und Aktualisierung einiger Definitionen; f) Aufnahme neuer Definitionen, darunter die der "Verbesserung der energiebezogenen Leistung"; g) Klarstellung bezüglich des Ausschlusses von Energiearten; h) Klarstellung der "energetischen Bewertung"; i) Einführung des Konzepts der Normalisierung von Energieleistungskennzahlen [EnPI(s), en: energy performance indicator] und zugehörigen energetischen Ausgangsbasen [EnB(s), en: energy baseline]; j) Ergänzung von Details zum "Plan für die Energiedatensammlung" und der damit verbundenen Anforderungen (bisherige Bezeichnung: "Plan für die Energiemessung"); k) klarere Darstellung des Textes zu Energieleistungskennzahlen [EnPI(s)] und zu energetischen Ausgangsbasen [EnB(s)], um ein besseres Verständnis dieser Konzepte bereitzustellen.