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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN 15659:2019-10

Wertbehältnisse - Klassifizierung und Methoden zur Prüfung des Widerstandes gegen Brand - Leichte Brandschutzschränke; Deutsche Fassung EN 15659:2019

Englischer Titel
Secure storage units - Classification and methods of test for resistance to fire - Light fire storage units; German version EN 15659:2019
Ausgabedatum
2019-10
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
19

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Ausgabedatum
2019-10
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
19
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3030978

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Einführungsbeitrag

Auf Grundlage dieser Norm wird die Widerstandsfähigkeit von leichten Brandschutzschränken gegen Brand in einem Zeitraum von 30 Minuten (LFS 30) beziehungsweise 60 Minuten (LFS 60) ermittelt. Die Prüfung ist dabei für die Lagerung von Papierdokumenten ausgelegt. Ein Brandschutz nach der Beflammung von 30 min (LFS 30) beziehungsweise 60 min (LFS 60) wird nicht durch dieses Dokument gewährleistet, sondern durch die Europäische Norm EN 1047-1. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 263 "Sichere Aufbewahrung von Geld, Wertgegenständen und Datenträgern" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 15659:2019. Gegenüber der DIN EN 15659:2009-12 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Die Güteklassen wurden von LFS 30 P und LFS 60 P zu LFS 30 und LFS 60 umbenannt; b) Um Kunden den Unterschied zwischen dieser Brandschutznorm und der Brandschutznorm EN 1047-1 beziehungsweise DIN EN 1047-1 zu erklären, wurde der Anwendungsbereich dieser Norm angepasst; c) Da die Norm zu unterschiedlichen Auslegungen in unterschiedlichen Prüflaboren bezüglich der Auswahl der Probekörper führen konnte, wurde ein neuer Abschnitt 5 und Anhang A hinzugefügt sowie Abschnitt 6.1 überarbeitet; d) Durch gewonnene Prüferfahrung seit der Veröffentlichung der Norm EN 15659 im Jahre 2009 konnte herausgefunden werden, dass die Tiefe nicht so kritisch ist wie die Breite des Probekörpers. Die Toleranzanforderung für die Tiefe wurde daher von ± 15 % auf ± 20 % erhöht; e) Die Beflammungszeit beginnt nun schon am Anfang der Prüfung (7.4.2); f) Die Toleranzanforderung der Wandung von 3 % wurde in 5.1 (für die Serienproduktion) und in 6.2 (für den Probekörper) aktualisiert; g) Es wird nicht mehr gefordert, einen Schrumpfschlauch für die Mess-Übertragungskabel zu verwenden (7.3.3), das Prüflabor muss jetzt nicht mehr die Beflammung nach 30 min beziehungsweise 60 min einstellen (7.4.2) und die Fotodokumentation muss nun zusätzlich Bilder aus dem Innenraum des Probekörpers enthalten (7.4.3); h) Die Normativen Verweise wurden aktualisiert; i) Redaktionelle Änderungen wurden in 3.1, 3.2, 4.1, 4.2, 6.1, 6.2 und 7.4.1 vorgenommen. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-20-01 AA "Geldschränke und Tresoranlagen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Wertbehältnissen waren an der Erarbeitung beteiligt.

Inhaltsverzeichnis
ICS
13.220.40, 13.310
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3030978
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15659:2009-12 .

Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15659:2020-02 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 15659:2019-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Güteklassen wurden von LFS 30 P und LFS 60 P zu LFS 30 und LFS 60 umbenannt; b) Um Kunden den Unterschied zwischen dieser Brandschutznorm und der Brandschutznorm EN 1047-1 bzw. DIN EN 1047-1 zu erklären, wurde der Anwendungsbereich dieser Norm angepasst; c) Da die Norm zu unterschiedlichen Auslegungen in unterschiedlichen Prüflaboren bzgl. der Auswahl der Probekörper führen konnte, wurde ein neuer Abschnitt 5 und Anhang A hinzugefügt sowie Abschnitt 6.1 überarbeitet; d) Durch gewonnene Prüferfahrung seit der Veröffentlichung der Norm EN 15659 im Jahre 2009 konnte festgestellt werden, dass die Tiefe nicht so kritisch ist wie die Breite des Probekörpers. Die Toleranzanforderung für die Tiefe wurde daher von ± 15 % auf ± 20 % erhöht; e) Die Beflammungszeit beginnt nun schon am Anfang der Prüfung (7.4.2); f) Die Toleranzanforderung der Wandung von 3 % wurde in 5.1 (für die Serienproduktion) und in 6.2 (für den Probekörper) aktualisiert; g) Es wird nicht mehr gefordert, einen Schrumpfschlauch für die Mess-Übertragungskabel zu verwenden (7.3.3), das Prüflabor muss jetzt nicht mehr die Beflammung nach 30 min bzw. 60 min einstellen (7.4.2) und die Fotodokumentation muss nun zusätzlich Bilder aus dem Innenraum des Probekörpers enthalten (7.4.3); h) Die Normativen Verweise wurden aktualisiert; Redaktionelle Änderungen wurden in 3.1, 3.2, 4.1, 4.2, 6.1, 6.2 und 7.4.1 vorgenommen

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