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Vornorm

DIN VDE V 0825-1:2019-09

VDE V 0825-1:2019-09

Überwachungsanlagen - Drahtlose Personen-Notsignal-Anlagen für gefährliche Alleinarbeiten - Teil 1: Geräte- und Prüfanforderungen

Englischer Titel
Surveillance systems - Radio staff protection systems for Lone Workers - Part 1: Product and test requirements
Ausgabedatum
2019-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
13
Verfahren
Vornorm

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2019-09
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Deutsch
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13
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Einführungsbeitrag

Diese Vornorm gilt für Personen-Notsignal-Anlagen (PNA). Sie nennt die Mindestanforderungen an Ausführung, Funktion und Prüfungen von Geräten für Personen-Notsignal-Anlagen. Aufgabe einer Personen-Notsignal-Anlage (PNA) ist es, für in Not geratene Personen bei gefährlichen Alleinarbeiten durch Auslösen und Übertragen von willensabhängigen und willensunabhängigen Personenalarmen unverzüglich Hilfe herbeizurufen. Dieser Personenalarm wird drahtlos zu einer Personen-Notsignal-Empfangszentrale (PNEZ) übertragen. Diese Vornorm gilt nicht für Alarmanlagen nach den Normen der Reihe DIN EN 5013X (VDE 0830), für Gefahrenmeldeanlagen nach den Normen der Reihe DIN VDE 0833 (VDE 0833) und Rufanlagen nach den Normen der Reihe DIN VDE 0834 (VDE 0834). Anforderungen an Personen-Notsignal-Anlagen unter Nutzung öffentlicher Kommunikationsnetze sind in der Vornorm DIN VDE V 0825-11 (VDE V 0825-11) beschrieben. Diese Vornorm ersetzt nicht staatliche Arbeitsschutzvorschriften oder Vorschriften oder Regeln der gesetzlichen Unfallversicherungsträger sowie andere Anforderungen zum Arbeitsschutz. Wenn eine Gefährdungsermittlung ergibt, dass der Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen nicht ausreichend ist, so dürfen diese nur ergänzend verwendet werden. Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN VDE V 0825-1 (VDE V 0825-1):2013-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) zyklische Wiederholung der akustischen Signalisierung bei Nichtverfügbarkeit des Übertragungssystems (4.1.6); b) Definition des Alarmzustandes eines PNG (4.3.4); c) Farbe der Notsignaltaste (4.3.10); d) Aufschriften auf dem PNG (4.3.15) und der PNEZ (4.4.6); e) Protokollierung in der PNEZ (4.4.4); f) Ergänzung der Benutzerinformationen (5); g) Nachweis der elektrischen Sicherheit und Haltbarkeit der Aufschriften nach DIN EN 62368 1 (VDE 0868 1) (6.2.3, 6.3.2); h) Aktualisierung der Literaturhinweise.

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