Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
Am Montag ist es soweit:
Aus Beuth Verlag wird DIN Media.
Mehr über unsere Umbenennung und die (Hinter)Gründe erfahren Sie hier.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir am Sonntag daher kurzzeitig nicht erreichbar sein werden. Zudem können am Sonntag keine Bestellungen aufgegeben werden.
Ab Montag sind wir unter neuem Namen für Sie da!
Herzliche Grüße
Ihr Beuth Verlag
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Norm-Entwurf ist eine Hilfestellung für die Planung, den Bau und den Betrieb von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen. Er berücksichtigt neueste planerische und spielpädagogische Erkenntnisse sowie Hinweise zum Flächenbedarf. Er fordert naturnahe Bereiche, städtische Räume zum Entdecken und Verändern, Kommunikationsräume für Spiel und Sport, Bewegungsräume mit Animationscharakter, Freiräume mit hohem Spielwert. Mit dem Baugesetzbuch ist den Gemeinden die Planungshoheit übertragen worden. Somit obliegt es ihnen im Rahmen der Bauleitplanung die Nutzung von Flächen vorzubereiten und zu bestimmen. Die Aussagen in diesem Norm-Entwurf über Flächengrößen stellen Orientierungswerte dar. Sie sind bei der Durchsetzung der Interessen von Kindern und Jugendlichen, insbesondere in der Bauleitplanung eine wichtige Argumentationshilfe. Spezifische sicherheitstechnische Anforderungen an aufgestellte Geräte beziehungsweise andere Ausstattungselemente wurden in diesem Norm-Entwurf nicht aufgenommen. Sie sind in speziellen Normen geregelt, die an den entsprechenden Stellen genannt werden. Dieser Norm-Entwurf betrachtet Sicherheitsanforderungen, die an Spielplätze im Allgemeinen zu stellen sind. Dabei wird davon ausgegangen, dass Kinder lernen müssen Risiken abzuschätzen und mit ihnen umzugehen. Bezüglich der Barrierefreiheit legt der Norm-Entwurf Planungsziele und Anforderungen fest. Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind hierfür das Grundgesetz, das Gleichstellungsgesetz sowie die Landesbauordnungen. Auf der Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetztes (BBG) und UN-Menschenrechtskonvention wurde in diesem Norm-Entwurf die Inklusion, verbunden mit der Barrierefreiheit aufgenommen, um allen Nutzern Chancengleichheit zu ermöglichen. Barrierefreiheit als Teil der Inklusion verfolgt das Ziel, allen Menschen mit und ohne Behinderungen Angebote weitgehend selbstständig ohne Hilfestellung entsprechend ihren Fähigkeiten nutzbar zu machen.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 18034-1:2020-10 .
Gegenüber DIN 18034:2012-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Thema Barrierefreiheit und Inklusion durchzieht neu alle Teile der Norm; b) Einleitung neu formuliert; c) Definitionen ergänzt; d) Bedarfsplanung mit den Punkten Konzepte und Spielflächenbedarf neu aufgenommen; e) Thema Erreichbarkeit dem Punkt Bedarfsplanung zugeordnet; f) barrierefreie Nutzung durch Barrierefreiheit ersetzt und neu formuliert; g) Leitsysteme aufgenommen; h) erlaubte Wassertiefe beim Betrieb von Fähren und Flößen neu aufgenommen; i) Flächentypen vorrangig für Ballspiele neu aufgenommen; j) bei Bereichen zur Förderung des Naturerlebens vorhandene Lebensräume berücksichtigt; k) Anforderungen an die Wasserqualität präzisiert; l) Pflanzenverwendung neu aufgenommen, Nennung von Giftpflanzen entfällt; m) Verweisungen auf Normen aktualisiert; n) Text redaktionell überarbeitet; o) Beiblatt neu aufgenommen.