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Dieses Dokument (DIN 27200, Zustand der Eisenbahnfahrzeuge - Grundsätze und Begriffe für den betriebssicheren Zustand) wurde vom Unterausschuss NA 087-00-15-01 UA "Grundlagen" des Arbeitsausschusses NA 087 00-15 AA "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge" im Normenausschuss "Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF)" in Abstimmung mit anderen Arbeitsausschüssen des FSF und der "DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik bei DIN und VDE" erarbeitet. Die Normen des Gesamtwerkes "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge" stellen ein einheitliches und systemkompatibles normatives Werk dar, welches den Grenzzustand für das sichere Betreiben sowie Prozesse zur Einhaltung des Sollzustandes von Eisenbahnfahrzeugen der Regelspurweite festlegt. Mit der Neuordnung des Eisenbahnwesens wurde der gesetzliche Rahmen für den Zugang zu öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen geschaffen. Dies erfordert einen einheitlichen Sicherheitsrahmen für den Zustand der Eisenbahnfahrzeuge, denn Abnutzung, Ausfälle und andere Schädigungen beeinflussen die Betriebssicherheit von Eisenbahnfahrzeugen. Die Normen des Gesamtwerkes "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge" beinhalteten technische Festlegungen für sicherheitsrelevante und überwachungsbedürftige Systeme und Komponenten von Eisenbahnfahrzeugen. Dieses Dokument legt die Grundsätze und Begriffe für die Anwendung der Normen des Gesamtwerkes "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge" fest. Gegenüber DIN 27200:2011-11 sind folgende Änderungen vorgesehen: a) DIN 27200 Beiblatt 1 gestrichen und die Themen des Gesamtwerkes in 4.2 aufgelistet; b) Aufnahme DIN EN 17018 und DIN EN 13306 in Abschnitt 2, "Normativen Verweisungen"; c) Aufnahme DIN EN 17018 und DIN EN 13306 als notwendige Dokumente im Abschnitt 3 Begriffe; d) Umstrukturierung des Dokumentes; e) Überarbeitung des Abschnittes 3.4 "Begriffe" und Reduzierung auf die im Gesamtwerk "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge" verwendeten Begriffe; 1) Folgende Begriffe sind in anderen Dokumenten definiert: Abmaß, Abnahme, Abnutzung, Abnutzungsgrenze, Abnutzungsvorrat, Arbeitsanweisung, Arbeitsschein, Ausfall, Baugruppe, Bauteil, Befund, Betrachtungseinheit, Betriebsgrenzmaß, ECM, einbauen, Einrichtung, einstellen, Eisenbahnfahrzeug, Erneuerung, ersetzen, Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), Fehler, Funktion, Funktionsfähigkeit, Grenzmaße, Halter, Inbetriebnahme, Inbetriebnahmegenehmigung, Inspektion, Instandhaltbarkeit, Instandhaltung, Instandhaltungsbereitschaft, Instandhaltungshandbuch, Instandhaltungsintervall, Instandhaltungsmaßnahme, Instandhaltungsnachweis, Instandhaltungsstufe, Instandhaltungssystem, Instandsetzung, Istmaß, Istzustand, prüfen, reinigen, Sollzustand, tauschen, Technische Produktdokumentation, Untersuchung nach §32 EBO, Verbesserung, Verfügbarkeit, Verschleiß, Wartung, Wiederinbetriebnahme, Zerlegung, Zuverlässigkeit. 2) Folgende Begriffe und Definitionen werden im Gesamtwerk "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge" nicht verwendet und sollen gestrichen werden: abbauen, anbauen, Arbeitsablaufplan, Arbeitsaufnahme, Ausmusterung, Außerplanbarkeit, Bauartbetreuung, Bauartverantwortung, Betriebsgrenzspiel, Festintervall, Frist, Funktionsprüfung, Indienststellung, Instandhaltungsintervall-Grenzwert, Instandhaltungsintervall-Planwert, Instandhaltungstechnische Weisung, Konservierung, Lauffähigkeitsuntersuchung, Nutzungsdauer, Oberflächenschutz, sicherheitsrelevante Baugruppe, Stufenmaß, Umweltverträglichkeit, Verkehrstauglichkeit, Verzeichnis der planmäßigen Instandhaltungsmaßnahmen. 3) Der Begriff "Eisenbahnfahrzeug" wurde neu aufgenommen und entsprechend der DIN EN 17343 festgelegt; 4) Der Begriff "Revisionsanschrift" wurde neu aufgenommen; f) Der neue, informative Anhang A enthält eine Liste mit den Begriffen und den entsprechenden Literaturangaben; g) Überarbeitung des Literaturverzeichnisses.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 27200:2021-03 .
Gegenüber DIN 27200:2011-11 und DIN 27200 Beiblatt 1:2011-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) DIN 27200 Beiblatt 1 gestrichen und die Themen des Gesamtwerkes in 4.2 aufgelistet; b) Aufnahme der DIN EN 17018 und DIN EN 13306 in Abschnitt 2 "Normative Verweisungen"; c) Aufnahme der DIN EN 17018 und DIN EN 13306 als notwendige Dokumente im Abschnitt 3 Begriffe; d) Umstrukturierung des Dokumentes; e) Überarbeitung des Abschnittes 3.4 "Begriffe" und Reduzierung auf die im Gesamtwerk "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge" verwendeten Begriffe; 1) Folgende Begriffe sind in anderen Dokumenten definiert: Abmaß, Abnahme, Abnutzung, Abnutzungsgrenze, Abnutzungsvorrat, Arbeitsanweisung, Arbeitsschein, Ausfall, Baugruppe, Bauteil, Befund, Betrachtungseinheit, Betriebsgrenzmaß, ECM, einbauen, Einrichtung, einstellen, Eisenbahnfahrzeug, Erneuerung, ersetzen, Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), Fehler, Funktion, Funktionsfähigkeit, Grenzmaße, Halter, Inbetriebnahme, Inbetrieb¬nahmegenehmigung, Inspektion, Instandhaltbarkeit, Instandhaltung, Instandhaltungs¬bereitschaft, Instandhaltungshandbuch, Instandhaltungsintervall, Instandhaltungsmaßnahme, Instandhaltungs¬nachweis, Instandhaltungsstufe, Instandhaltungssystem, Instandsetzung, Istmaß, Istzustand, prüfen, reinigen, Sollzustand, tauschen, Technische Produktdokumentation, Untersuchung nach §32 EBO, Verbesserung, Verfügbarkeit, Verschleiß, Wartung, Wiederinbetriebnahme, Zerlegung, Zuverlässigkeit. 2) Folgende Begriffe und Definitionen werden im Gesamtwerk "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge" nicht verwendet und sollen gestrichen werden: abbauen, anbauen, Arbeitsablaufplan, Arbeitsaufnahme, Ausmusterung, Außerplanbarkeit, Bauartbetreuung, Bauartverantwortung, Betriebsgrenzspiel, Festintervall, Frist, Funktionsprüfung, Indienststellung, Instandhaltungsintervall-Grenzwert, Instandhaltungsintervall-Planwert, Instandhaltungstechnische Weisung, Konservierung, Lauffähigkeitsuntersuchung, Nutzungs¬dauer, Oberflächenschutz, sicherheitsrelevante Baugruppe, Stufenmaß, Umweltverträglichkeit, Verkehrstauglichkeit, Verzeichnis der planmäßigen Instandhaltungsmaßnahmen. 3) der Begriff "Eisenbahnfahrzeug" wurde neu aufgenommen und entsprechend der DIN EN 17343 festgelegt; 4) der Begriff "Revisionsanschrift" wurde neu aufgenommen; f) der neue, informative Anhang A enthält eine Liste mit den Begriffen und den entsprechenden Literaturangaben; g) Überarbeitung der Literaturhinweise.
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