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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN IEC 55036:2020-09 - Entwurf

VDE 0879-3:2020-09

Elektro- und Hybrid-Straßenfahrzeuge - Funkstöreigenschaften - Grenzwerte und Messverfahren zum Schutz von außerhalb befindlichen Empfängern unterhalb 30 MHz (CIS/D/462/CDV:2019); Deutsche und Englische Fassung prEN IEC 55036:2019

Englischer Titel
Electric and hybrid electric road vehicles - Radio disturbance characteristics - Limits and methods of measurement for the protection of off-board receivers below 30 MHz (CIS/D/462/CDV:2019); German and English version prEN IEC 55036:2019
Erscheinungsdatum
2020-08-28
Ausgabedatum
2020-09
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
48

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2020-08-28
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Einführungsbeitrag

Dieser Entwurf enthält die Deutsche Fassung des europäischen Norm-Entwurfs prEN IEC 55036:2019 und ist identisch mit dem Entwurf der ersten Ausgabe der Internationalen Norm CISPR 36. Er legt Grenzwerte und Messverfahren für Magnetfelder fest, die von Elektro- und Hybrid-Straßenfahrzeugen im Frequenzbereich von 150 kHz bis 30 MHz emittiert werden, um den Empfang von Funk- und Rundfunkempfängern sicherzustellen, wenn sie in Wohnbereichen in einem Abstand von 10 m zum Fahrzeug benutzt werden. Fahrzeuge, die hierbei erfasst werden, besitzen eine Spannung der Antriebsbatterie zwischen 100 V und 1 000 V. Dieser Entwurf gilt nur für Straßenfahrzeuge, bei denen ein elektrischer Antrieb für eine anhaltende Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h benutzt wird. Fahrzeuge, bei denen der elektrische Motor nur dafür benutzt wird, den internen Verbrennungsmotor zu starten (zum Beispiel „Mikro-Hybrid“) und Fahrzeuge, bei denen der elektrische Motor für einen zusätzlichen Antrieb nur während der Beschleunigung (des Fahrzeugs) benutzt wird (zum Beispiel „48-V-Mild-Hybridfahrzeuge“), fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Entwurfs. Die in diesem Entwurf festgelegten Störaussendungsgrenzwerte gelten für Magnetfelder, die im vorstehenden Frequenzbereich in einem Abstand von 3 m mit einem Messempfänger mit Quasispitzenwertdetektor gemessen werden. Das Fahrzeug muss diese Grenzwerte bei Messung mit Quasispitzenwertdetektor einhalten, wenn es sich im Antriebszustand (mit eingeschaltetem Motor) befindet. Der Ladebetrieb des Fahrzeugs wird nicht berücksichtigt und kann Gegenstand für eine zukünftige Überarbeitung sein. Festlegungen zum Messverfahren – Messung mit der Rahmenantenne – zum Messplatz und zu den Betriebsbedingungen des Fahrzeugs beim Messen werden ebenfalls getroffen. Als Messplatz fungiert hierbei der so genannte Im-Freien-gelegene-Messplatz, wie er bereits in der CISPR 12 definiert ist. Als alternative Messplätze dürfen auch Freifeldmessplätze und Absorberräume benutzt werden. Schließlich enthalten die Anhänge Informationen und Anforderungen zur Messunsicherheit.

Ersatzvermerk

Dokument wurde ersetzt durch DIN EN IEC 55036:2021-11; VDE 0879-3:2021-11 .

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