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Technische Regel [ZURÜCKGEZOGEN]

VDI 2566 Blatt 2:2004-05

Schallschutz bei Aufzugsanlagen ohne Triebwerksraum

Englischer Titel
Acoustical design for lift systems without machine room
Ausgabedatum
2004-05
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
24
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Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für Personen- und Lastenaufzüge ohne Triebwerksraum entsprechend den technischen Regeln für Aufzüge in Gebäuden mit Anforderungen nach DIN 4109. In der Richtlinie werden Hinweise für die Messung von Geräuschen gegeben, Werte für die Geräuschemission der Aggregate genannt und Empfehlungen für den baulichen Schallschutz dargestellt.
Einführungsbeitrag

Aufzugsanlagen verursachen beim Schalten, Anfahren, Fahren und Bremsen Geräusche, die in schutzbedürftige Räume (Aufenthaltsräume) übertragen werden und dort zu Störungen und Belästigungen führen können, wenn die Aufzugsanlage und das Gebäude nicht fachgerecht geplant und/oder ausgeführt worden sind. Um mit möglichst geringen Kosten einen angemessenen Schallschutz zu erreichen, müssen Bauherr, Architekt, Bauingenieur, Akustikingenieur und Hersteller bzw. Lieferant der Aufzugsanlage bereits in der Planungsphase bis hin zur Ausführung zusammenarbeiten. Diese Richtlinie gilt für Aufzugsanlagen ohne Triebwerksraum. Dies sind solche, bei denen die gesamte Aufzugstechnik (z.B. Triebwerk, Steuerung) in der Regel im Schacht angeordnet ist. Diese Richtlinie gilt für Personen- und Lastenaufzüge bis zu einer Nutzlast von 1600 kg und einer maximalen Betriebsgeschwindigkeit von 1,6 m/s nach den geltenden technischen Regeln und Vorschriften für Aufzüge. Bei Anlagen mit höherer Nutzlast und/oder Geschwindigkeit ist ihre Anwendbarkeit im Einzelfall zu prüfen. Bezüglich der Schallschutzanforderungen siehe DIN 4109 und VDI 4100. Die Richtlinie enthält: - Anhaltswerte für die Geräuschemission im Schacht (Luft- und Körperschallpegel), vor Schachttüren und im Fahrkorb, - Empfehlungen für den baulichen Schallschutz (Luft- und Körperschalldämmung) zur Einhaltung der zulässigen Geräuschimmissionswerte in schutzbedürftigen Räumen (Aufenthaltsräumen), - Auslegungshilfen für die körperschalldämmende Aufstellung von Betriebsmitteln und - Hinweise für die Messung der Geräusche im Aufzugsschacht, im Fahrkorb, vor Schachttüren und in Aufenthaltsräumen sowie zum baulichen Schallschutz an ausgeführten Anlagen und Gebäuden. Für Aufzugsanlagen mit Triebwerkraum siehe VDI 2566 Blatt 1.

Inhaltsverzeichnis
ICS
17.140.20, 91.140.90

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