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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN 14555-12:2015-04

Rüstwagen und Gerätewagen - Teil 12: Gerätewagen Gefahrgut GW-G

Englischer Titel
Vehicles carrying tools and gears - Part 12: Hazardous material (HAZMAT) vehicle GW-G
Ausgabedatum
2015-04
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
34

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Ausgabedatum
2015-04
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
34
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2295902

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Einführungsbeitrag

Der Gerätewagen Gefahrgut GW-G ist ein Feuerwehrfahrzeug mit einer feuerwehrtechnischen Beladung als Sonderausrüstung für übliche ABC-Lagen, dessen Besatzung aus einem Trupp (1/2), mindestens aber aus einem Führer/einer Führerin und einem Maschinisten/einer Maschinistin besteht. Der GW-G dient dem Umweltschutz und stellt Geräte bereit, die zum Durchführen von Sofortmaßnahmen bei der Bekämpfung von Unfällen mit gefährlichen Stoffen - einschließlich Mineralöle - erforderlich sind. Die Fahrzeugbesatzung dient im Allgemeinen nur zur Ausgabe und Bereitstellung der Ausrüstung. Das erforderliche Personal für den Gefahrguteinsatz muss mindestens über ein wasserführendes Löschgruppenfahrzeug herangeführt werden, das auch zur Sicherstellung des Brandschutzes dient. Entsprechend des Anwendungsbereichs dieser Norm dienen Gerätewagen Gefahrgut GW-G zum Transport der Sonderausrüstung für übliche ABC-Lagen. Für spezielle Lagen, zum Beispiel wenn mit Stoffen gearbeitet werden soll, die höhere Anforderungen an den Explosionsschutz oder die Beständigkeit bedingen, muss die Ausrüstung ergänzt oder geändert werden. Andernfalls ist ein Einsatz mit den Geräten dieses GW-G nicht oder nur eingeschränkt möglich. Zu den durchzuführenden Maßnahmen zählen insbesondere: - Erkundung von A-, B- und C-Lagen; - Absperren der Einsatzstelle und des Gefahrenbereiches; - Menschenrettung bei A-, B- und C-Lagen; - Abdichten von Lecks (Gas, Flüssigkeit und Staub); - Auffangen, Ableiten, Umpumpen und Binden von Flüssigkeiten (zum Beispiel brennbare Flüssigkeiten, Säuren, Laugen); - Auffangen, Ableiten, Aufnehmen von Feststoffen (zum Beispiel Alu-Stäube, Sägespäne); - Bereitstellung von Gerät für weiterführende Maßnahmen. Die in dieser Norm beschriebenen explosionsgeschützten Geräte sind mindestens für die Gerätekategorie 2G, Explosionsgruppe IIB und Temperaturklasse T3 geeignet. Dies gilt jedoch nicht für Geräte zur Erkundung, für die mindestens die Kategorie 2G, eine Explosionsgruppe IIC und eine Temperaturklasse T4 vorgesehen ist. Der GW-G ist nicht zum Transport von kontaminierten Ausrüstungsgegenständen und gefährlichen Stoffen und Gütern vorgesehen. Nicht alle auf dem GW-G verlasteten Geräte und Materialien sind für den Einsatz im Bereich, in welchem eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftritt (Ex-Bereich) geeignet. Gegenüber der Vorgängerausgabe DIN 14555-12:2005-04 ist eine vollständige und umfangreiche Überarbeitung vorgenommen worden, um das Fahrzeug an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Für diese Norm ist das DIN-Gremium NA 031-04-07 AA "Sonstige Fahrzeuge" zuständig.

Inhaltsverzeichnis
ICS
13.220.10
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2295902
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN 14555-12:2005-04 .

Dokument wurde ersetzt durch DIN 14555-12:2023-03 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN 14555-12:2005-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich erweitert auf ABC-Lagen (ABC = atomare, biologische und chemische Gefahren); b) Beschränkung auf bestimmte Explosionsgruppen und Temperaturklassen bei den Geräten der Beladung; c) Beladung wurde erweitert mit entsprechender Gewichtserhöhung bei der Beladung; d) elektrisch ableitfähige Transportkästen anstelle von Kunststoffkästen aufgenommen; e) Gesamtmasse auf Gewichtsklasse M (max. 16 t) nach DIN EN 1846-1 und DIN EN 1846-2 angehoben; f) TW-Kupplungen (TW = Tankwagen) werden zukünftig verwendet; g) Schläuche komplett überarbeitet. Es werden weiterhin UPE-Schläuche verwendet, jedoch müssen diese nun nach der Europäischen Norm DIN EN 12115 durch die Schlauchwand leitfähig sein (sogenannte Omega/T-Schläuche). Sie erhalten Blindkappen und Blindstopfen für den problemlosen Rücktransport ohne Kontaminationsverschleppung; h) große Anzahl Übergangsstücke, einschließlich auf Wunsch enthaltener Guillemin- und Kamlok®-Kupplungen, in der Beladung aufgenommen, mit FKM-Dichtungen anstelle von PTFE-Dichtungen; i) Anzahl der Chemikalienschutzanzüge (CSA) wurde von sechs auf neun (für drei Trupps) erhöht; j) Aufstiegshilfe aus nichtrostendem Stahl vorgesehen; k) Planen und Faltbehälter sind aus ableitfähigem Material (kleiner 10 hoch 9 Ohm); l) PVC-Handschuhe gegen beständigere Handschuhe ausgetauscht; m) Kohlendioxidlöscher aufgenommen hauptsächlich zum äußeren Abstellen von Motoren durch Ersticken; n) Schleifkorbtrage aus nichtrostendem Stahl aufgenommen; o) neun Ex-geschützte Mobilfunkgeräte sind vorgesehen; p) A-Messgeräte aufgenommen; q) tragbare Messgeräte zum Nachweis von Gasen, brennbaren Gasen und Dämpfen überarbeitet; r) benannte Gerätesätze bzw. Messgeräte dürfen entfallen, wenn sichergestellt ist, dass sie auf anderem Wege zur Einsatzstelle gelangen (z. B mit einem ELW oder GW-Mess); s) PP-Rohr bei der Fasspumpe und Nasssauger sind wegen mangelndem Ex-Schutz entfallen; t) Kraftstoffumfüllpumpe und ex-geschütztes Belüftungsgerät (wahlweise auf Wunsch) einschließlich Wasserzerstäubung aufgenommen; u) Gefahrstoff-Umfüllpumpe GUP in den Ausführungen Schlauchpumpe und Kreiselpumpe enthalten; v) Feuerwehrwerkzeugkasten und Gummihämmer aufgenommen; w) CBRN-Probenahmesatz nach Vorgabe des BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) wahlweise auf Wunsch aufgenommen; x) Stangen-Schauglas wurde aufgenommen, das zwischen die Schlauchleitungen gekuppelt wird; y) Dichtkappe mit Ablasshahn für Chlorgasflaschen aufgenommen; z) Geschlossener Faltbehälter ist entfallen, dafür zweiten offenen Behälter aufgenommen sowie einen IBC Container mit 1000 l Fassungsvermögen als Wunschbeladung aufgenommen; aa) Material zur Ableitung elektrostatischer Aufladungen und zur Erdung vollständig überarbeitet; bb) Ölbindevliese, Quecksilberaufnahmeset und Schnelleinsatzzelt aufgenommen; cc) Gefährdungsbeurteilung als Anhang C aufgenommen, bezogen auf eine bestehende TRBS-Regelung, auf deren Basis die Geräte der Beladung zusammengestellt wurden; dd) Norminhalt redaktionell überarbeitet und normative Verweisungen sowie Literaturhinweise aktualisiert.

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