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Norm [AKTUELL]
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Für vergleichende Prüfungen von Strukturklebstoffen werden herkömmlicherweise "dünne Zugscherproben" nach DIN 53281 hergestellt, wobei Mindestdicken von 1,5 mm für Stahlsubstrate und 3 mm für Aluminium- beziehungsweise Kunststoffsubstrate vorgesehen sind. Für dünnere Substrate kann es in Abhängigkeit vom Klebstoffsystem und der gewählten Überlappungslänge zum Fügeteilbruch kommen. DIN 54459 beschreibt die Herstellung von verstärkten Prüfkörpern aus bandbeschichteten Feinblechen, um Fügeteilbrüche während der mechanischen Prüfung zu vermeiden. Zudem trägt die Verstärkung auch dazu bei, die Biegemomente und die daraus resultierenden Schälkräfte während der mechanischen Prüfung zu verringern. Für diese Norm ist das Gremium NA 062-04-55 AA "Prüfung von Konstruktionsklebstoffen, -klebverbindungen und Kernverbunden" im DIN zuständig.