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Norm [AKTUELL]

DIN 56950-2:2014-09

Veranstaltungstechnik - Maschinentechnische Einrichtungen - Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen an bewegliche Leuchtenhänger

Englischer Titel
Entertainment technology - Machinery installations - Part 2: Safety requirements for studio hoists
Ausgabedatum
2014-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
20

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Ausgabedatum
2014-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
20
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2154017

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Einführungsbeitrag

Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).
Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 149-00-05 AA "Maschinen" im Normenausschuss Veranstaltungstechnik, Bild und Film (NVBF) im DIN erarbeitet. Vertreter der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) waren als Mitarbeiter des NA 149-00-05 AA an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument gilt für die besonderen sicherheitstechnischen Anforderungen an bewegliche Leuchtenhänger (Scheren-, Teleskop- und Stangenleuchtenhänger).
Dieses Dokument gilt für maschinentechnische Einrichtungen in Versammlungsstätten sowie in Veranstaltungs- und Produktionsstätten zur szenischen Darstellung. Betriebsstätten dieser Art sind zum Beispiel Theater, Mehrzweck- und Messehallen, Studios bei Film, Fernsehen und Hörfunk, Spiel- und Szenenflächen in folgenden baulichen Einrichtungen:
- Konzertsälen;
- Schulen;
- Ausstellungen;
- Bars;
- Diskotheken;
- Freilichtbühnen und
- Räumen für Shows, Events, Kabaretts, Varietes.
Abweichend von DIN 56950-1 wird hierbei berücksichtigt, dass:
- die Absenk- und Hebegeschwindigkeit auf höchstens 200 mm/s begrenzt ist;
- Personen nicht befördert werden;
- eine starre mechanische Verbindung der Lastaufnahmemittel mehrerer Leuchtenhänger nicht zulässig ist;
- als Gruppenfahrten nur asynchrone Fahrten mehrerer Leuchtenhänger ohne Gruppenabschaltung zulässig sind.
Leuchtenhänger sind dazu bestimmt, Beleuchtungsgeräte (vorzugsweise Scheinwerfer) sowie andere Arbeits- oder Betriebsmittel und deren Zubehör in Veranstaltungs- und Produktionsstätten zu halten und auch über Personen zu bewegen. Elektrische Anschlüsse für die Arbeitsmittel und deren Zuleitung werden üblicherweise mitgeführt.
DIN 56950 "Veranstaltungstechnik - Maschinentechnische Einrichtungen", besteht aus den folgenden Teilen:
Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung
Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen an bewegliche Leuchtenhänger
Teil 3: Konstruktive und sicherheitstechnische Anforderungen an Stative (in Vorbereitung)
Teil 4: Konstruktive und sicherheitstechnische Anforderungen an konfektionierte Bildwände (in Vorbereitung)
Teil 5: Konstruktive und sicherheitstechnische Anforderungen an Kettenzugsysteme (in Vorbereitung)
Änderungen
Gegenüber DIN 15560-45:1992-12 und DIN 15560-46:2008-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Leuchtenhänger mit gewichtsausgleichenden Konstruktionselementen sind entfallen;
b) Anhang A "Liste der Gefährdungen" ist entfallen;
c) Begriffe aus DIN 15560-45 in dieses Dokument und in DIN 56928 übernommen und überarbeitet;
d) Normen zu einem Teil der Normenreihe DIN 56950 zusammengefasst und redaktionell überarbeitet.

Inhaltsverzeichnis
ICS
97.200.10
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2154017
Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN 15560-45:1992-12 und DIN 15560-46:2008-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Leuchtenhänger mit gewichtsausgleichenden Konstruktionselementen sind entfallen; b) Anhang A "Liste der Gefährdungen" ist entfallen; c) Begriffe aus DIN 15560-45 in dieses Dokument und in DIN 56928 übernommen und überarbeitet; d) Normen zu einem Teil der Normenreihe DIN 56950 zusammengefasst und redaktionell überarbeitet.

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