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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN 1078:2006-03

Helme für Radfahrer und für Benutzer von Skateboards und Rollschuhen; Deutsche Fassung EN 1078:1997 + A1:2005

Englischer Titel
Helmets for pedal cyclists and for users of skateboards and roller skates; German version EN 1078:1997 + A1:2005
Ausgabedatum
2006-03
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
24

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2006-03
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Deutsch
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Einführungsbeitrag

Die beiden Europäischen Normen (CEN) einschließlich ihrer Änderungen wurden von der CEN/TC 158/WG 4 "Helme für Radfahrer, Benutzer von Skateboards und Rollschuhen" erstellt. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-04-02 AA "Sportschutzhelme" im NASport.
DIN EN 1078:
In der Norm sind die Anforderungen und Prüfverfahren für Helme festgelegt, die von Benutzern von Fahrrädern, Skateboards und Rollschuhen getragen werden. Die Anforderungen und die entsprechenden Prüfverfahren betreffen die Konstruktion (einschließlich Sichtfeld), stoßdämpfenden Eigenschaften, Trageeinrichtung (einschließlich Kinnriemen) und Befestigungsvorrichtungen. In der Norm sind außerdem Anforderungen an die Kennzeichnung und die Herstellerinformation festgelegt.
Bei der Ausarbeitung der Norm war sich das zuständige Normungsgremium darüber klar, dass der Schutz, der durch einen Helm gegeben ist, von den Umständen des Unfalls abhängt. Das Tragen eines Helms kann nicht immer einen tödlichen Unfall oder längere Invalidität verhindern. Auch war man sich darüber bewusst, dass ein Teil der Aufprallenergie durch den Helm gedämpft wird, indem die Kraft des Schlags, dem der Kopf ausgesetzt ist, gemindert wird. Die Helmkonstruktion kann bei der Dämpfung dieser Energie beschädigt werden, und jeder Helm, der einem kräftigen Schlag ausgesetzt war, muss ausgetauscht werden, auch wenn kein Schaden sichtbar ist.
Zum Zeitpunkt der Ausarbeitung der Norm existierte kein anerkanntes Verfahren zur Messung des Belüftungsvermögens eines Helms. Aus diesem Grund wurden keine Anforderungen zur Belüftung oder Wärmeübertragung übernommen. Die Hersteller von Helmen werden angehalten, Belüftungsmöglichkeiten in die Entwicklung und Herstellung solcher Helme einzubeziehen.
Radfahrerhelme und Helme für die Benutzer von Skateboards und Rollschuhen sind mit einer Trageeinrichtung ausgestattet, um den Helm auf dem Kopf zu halten. Dennoch kann es ein vorhersehbares Risiko geben, dass Helme von Kleinkindern hängenbleiben und zu einem Risiko der Strangulierung des Kindes führen. In solchen Fällen sollte ein "Stoßschutzhelm für Kleinkinder" nach DIN EN 1080 getragen werden.
Die Norm enthält die Europäische Änderung A1, durch die Anforderungen an die Kennzeichnung modifiziert wurden.
DIN EN 1080:
Die Norm enthält Anforderungen und Prüfverfahren für Helme, die von Kleinkindern bei der Ausübung von Tätigkeiten in Bereichen getragen werden, wo ein erwiesenes Risiko für Kopfverletzungen besteht. Die Anforderungen und die entsprechenden Prüfverfahren betreffen die Konstruktion (einschließlich Sichtfeld), stoßdämpfenden Eigenschaften, Trageeinrichtung (einschließlich Kinnriemen), Befestigungsvorrichtungen und den Selbstöffnungsmechanismus. In der Norm sind außerdem Anforderungen an die Kennzeichnung und die Herstellerinformation festgelegt.
Bei der Ausarbeitung dieser Norm wurde davon ausgegangen, dass ein vorhersehbares Risiko besteht, mit dem Helm hängenzubleiben. Deshalb wurde bei der Festlegung der Anforderungen in dieser Norm berücksichtigt, dass die Helme mit einem Selbstöffnungsmechanismus ausgerüstet sein müssen, um das Risiko zu minimieren.
Die Norm enthält die Europäischen Änderungen A1 und A2. Die Änderung A1 beinhaltet gegenüber der Originalfassung Streichungen und Ergänzungen zur Einleitung und zum Anwendungsbereich, zur Kennzeichnung und zur Herstellerinformation. Mit der Änderung A2 wurden die Anforderungen an die Kennzeichnung modifiziert.

Inhaltsverzeichnis
ICS
13.340.20
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1078:1997-04 .

Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1078:2012-04 , DIN EN 1078:2013-11 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 1078:1997-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Einarbeitung des in der Änderung A1 enthaltenen geänderten Textes zur Kennzeichnung (Abschnitt 6); b) redaktionell überarbeitet.

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