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Norm [AKTUELL]

DIN EN 12268:2015-01

Nahrungsmittelmaschinen - Bandsägemaschinen - Sicherheits- und Hygieneanforderungen; Deutsche Fassung EN 12268:2014

Englischer Titel
Food processing machinery - Band saw machines - Safety and hygiene requirements; German version EN 12268:2014
Ausgabedatum
2015-01
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
42

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Ausgabedatum
2015-01
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
42
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2151971

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Einführungsbeitrag

Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Konstruktion und Herstellung von Bandsägemaschinen. Die in dieser Europäischen Norm behandelten Maschinen werden zum Schneiden von Folgendem verwendet: - Knochen; - frischem oder tiefgefrorenem Fleisch mit oder ohne Knochen; - frischem oder tiefgefrorenem Fisch, ganz oder filetiert; - im Block tiefgefrorenen Lebensmitteln; - frischem oder tiefgefrorenem Gemüse; - anderen Produkten, wie zum Beispiel Schweinefett oder ähnliche Produkte. Die in dieser Europäischen Norm behandelten Bandsägemaschinen umfassen keine Bandsägemaschinen zum Bearbeiten von Holz und ähnlichen Materialien, die zum Anwendungsbereich der Normenreihe EN 1807 gehören. Bandsägemaschinen für den Hausgebrauch werden von dieser Europäischen Norm nicht erfasst. Diese Europäische Norm gilt nicht für Bandsägemaschinen, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als Europäische Norm hergestellt wurden. Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Bandsägemaschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen von durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Europäische Norm behandelt die Gefährdungen, die während der gesamten Lebensdauer der Maschine, einschließlich der Zeiträume von Transport, Installation, Inbetriebnahme, Betrieb, Reinigung, Nutzung, Wartung, Außerbetriebnahme, Abbau, Stilllegung und Abwracken der Maschine auftreten können. Diese Europäische Norm umfasst folgende Bauarten von Maschinen: - Bandsägemaschinen, die als Tischaufsatzmaschinen mit oder ohne Untergestell gestaltet sind; - Bandsägemaschinen, die als Bodenstandmaschinen mit oder ohne Laufrollen gestaltet sind. Bandsägemaschinen bestehen aus Maschinenständer, fest angebrachtem Zuführtisch oder Schiebezuführtisch, Rollenbahn oder Transportband, Materialdrücker, höhenverstellbarer Schutzleiste, Antriebs- und Umlenkscheibe, Sägeblatt, oberer und unterer Blattführung, Blattspanneinrichtung, Antrieb und elektrischen Komponenten, abhängig von der Maschinenart. Diese Norm ist nicht anwendbar auf Maschinen mit automatischen Be-/Entladeeinrichtungen (zum Beispiel automatischen Transportbändern). Bei Bodenbandsägemaschinen wird das Schneidgut von Hand auf den fest angebrachten Zuführtisch oder den Schiebezuführtisch aufgelegt und mit dem Materialdrücker oder der Tischrückwand des Schiebezuführtisches oder mit der Rollenbahn oder dem Transportband gegen die Schneidstelle des Sägeblattes gedrückt und durchgesägt. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 153 "Nahrungsmittelmaschinen - Sicherheits- und Hygieneanforderungen" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 12268:2014. Gegenüber der DIN EN 12268:2011-02 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Abschnitt 1: nähere Erläuterung des Anwendungsbereichs; neuer Abschnitt zur Beschreibung der Bauarten von Maschinen; Anforderungen wurden in die zutreffenden Abschnitte verschoben; b) Abschnitt 2: die Normativen Verweisungen wurden aktualisiert; c) Abschnitt 3: Begriffe wurden teilweise überarbeitet (zum Beispiel fest angebrachter Zuführtisch); einheitliche Verwendung in der Norm; d) Abschnitt 4: neue Darstellung in einer Tabelle; e) Abschnitt 5: neue Unterabschnitte in 5.2 entsprechend den Gefahrenbereichen; genauere Anforderungen an Materialdrücker, Schutzleiste und Blattführung; f) Abschnitt 6: die Liste der Verfahren zur Feststellung der Übereinstimmung wurde aktualisiert; g) Abschnitt 7: Vervollständigung von 7.2 mit allen Informationen, auf die in Abschnitt 5 hingewiesen wird, sodass nun die Schulung des Bedieners enthalten ist; 7.3 behandelt nun die Kennzeichnung; h) Anhänge: der alte Anhang C "Allgemeine Gefährdungen" wurde gestrichen und in die zutreffenden Abschnitte überführt; i) Abbildungen wurden teilweise überarbeitet. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-18-02 AA "Fleischverarbeitungsmaschinen" im Fachbereich "Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Fleischverarbeitungsmaschinen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.

Inhaltsverzeichnis
ICS
67.260
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2151971
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12268:2011-02 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 12268:2011-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 1: nähere Erläuterung des Anwendungsbereichs; neuer Abschnitt zur Beschreibung der Bauarten von Maschinen; Anforderungen wurden in die zutreffenden Abschnitte verschoben; b) Abschnitt 2: die Normativen Verweisungen wurden aktualisiert; c) Abschnitt 3: Begriffe wurden teilweise überarbeitet (z. B. fest angebrachter Zuführtisch); einheitliche Verwendung in der Norm; d) Abschnitt 4: neue Darstellung in einer Tabelle; e) Abschnitt 5: neue Unterabschnitte in 5.2 entsprechend den Gefahrenbereichen; genauere Anforderungen an Materialdrücker, Schutzleiste und Blattführung; f) Abschnitt 6: die Liste der Verfahren zur Feststellung der Übereinstimmung wurde aktualisiert; g) Abschnitt 7: Vervollständigung von 7.2 mit allen Informationen, auf die in Abschnitt 5 hingewiesen wird, so dass nun Schulung des Bedieners enthalten ist; 7.3 behandelt nun die Kennzeichnung; h) Anhänge: der alte Anhang C "Allgemeine Gefährdungen" wurde gestrichen und in die zutreffenden Abschnitte überführt; i) Bilder wurden teilweise überarbeitet.

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