Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
Am Montag ist es soweit:
Aus Beuth Verlag wird DIN Media.
Mehr über unsere Umbenennung und die (Hinter)Gründe erfahren Sie hier.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir am Sonntag daher kurzzeitig nicht erreichbar sein werden. Zudem können am Sonntag keine Bestellungen aufgegeben werden.
Ab Montag sind wir unter neuem Namen für Sie da!
Herzliche Grüße
Ihr Beuth Verlag
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Bei der Überarbeitung der Norm EN 12572:1998 einigten sich die europäischen Experten der CEN/TC 136/WG 9 "Künstliche Kletteranlagen" darauf, die Norm in drei Teile aufzuteilen:
Nachdem Teil 1 als bereits im Juli 2007 als europäische Norm veröffentlicht worden ist, wurden nun auch die Teile 2 und 3 vom Technischen Komitee CEN/TC 136 "Sport-, Spielplatz- und andere Freizeitanlagen und -geräte" (Sekretariat: DIN, Deutschland) ausgearbeitet. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-01-08 AA "Künstliche Kletteranlagen" im Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport) im DIN. Sofern die Norm vom Ausschuss für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte ermittelt und im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist, wird bei Klettergriffen, die nach dieser Norm hergestellt werden, vermutet, dass sie den betreffenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit genügen. Sie dürfen unter den in §7 GPSG genannten Voraussetzungen mit dem von einer GS-Stelle dem Hersteller zuerkannten GSZeichen gekennzeichnet werden.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 12572-3:2017-05 .