Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
es ist soweit:
Aus dem Beuth Verlag ist DIN Media geworden.
Mehr über unsere Umbenennung und die (Hinter)Gründe erfahren Sie hier.
Um unsere neue Website problemlos nutzen zu können, würden wir Sie bitten, Ihren Browser-Cache zu leeren.
Herzliche Grüße
DIN Media
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12586:2002-11 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 12586:2011-04 .
Gegenüber DIN EN 12586:2002-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Norm berücksichtigt sämtliche Produkte, die dazu bestimmt sind, beim Kind den Schnuller mit einem anderen Produkt zu verbinden; b) es wurde ein Hinweis aufgenommen, dass ein Schnullerhalter, der als auch Spielzeug klassifiziert wird, den wesentlichen Sicherheitsanforderungen der EU-Richtlinie 88/378/EWG entsprechen muss.; c) die Definitionen "Schnuller" und Ergänzungsteile wurden aufgenommen; d) es wurden Beispiele für Schnullerhaltern mit Ergänzungsteilen aufgenommen (Abschnitt 4); e) Anforderungen zu Unversehrtheit, mehreren Befestigungen und Sicht- und Tastprüfungen wurden behandelt (Abschnitt 5); f) es wurde zwischen dauerhaft angebrachten (5.1.10) und abnehmbar angebrachten (5.1.11) Befestigungen unterschieden; g) es wurde ein Abschnitt "Ergänzungsteile" (5.1.12) aufgenommen; h) Beispielbilder zur Längenmessung des Schullerhalters wurden ergänzt; i) in 5.3 wurden die chemische Anforderungen auf Formaldehyd, Phthalate, Farbstoffe, primäre aromatische Amine, Monomere und Holzschutzmittel ausgedehnt; j) für die Prüfungen in Abschnitt 6 wurden Diagramme zur Darstellung der Prüfreihenfolgen der verschiedenen Anforderungen aus Abschnitt 4 und 5 ergänzt; k) in 6.1.9 wurde eine 38-mm-Prüfschablone zur Prüfung von Befestigungen und Ergänzungsteilen eingeführt; l) Anhang A enthält alle relevanten Warnhinweise in 15 Sprachen der Europäischen Gemeinschaft m) Anhang B erläutert die Hintergründe für die Festlegung bestimmter Anforderungen und n) Anhang C stellt zur Bestimmung von phthalathaltigen Weichmachern geeignete Verfahren vor.