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Norm [AKTUELL]

DIN EN 12629-2:2011-01

Maschinen für die Herstellung von Bauprodukten aus Beton und Kalksandsteinmassen - Sicherheit - Teil 2: Steinformmaschinen; Deutsche Fassung EN 12629-2:2002+A1:2010

Englischer Titel
Machines for the manufacture of constructional products from concrete and calcium-silicate - Safety - Part 2: Block making machines; German version EN 12629-2:2002+A1:2010
Ausgabedatum
2011-01
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
19

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Ausgabedatum
2011-01
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
19
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/1719232

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Einführungsbeitrag

Diese Typ-C-Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Sie beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 151 "Bau- und Baustoffmaschinen - Sicherheit", dessen Sekretariat vom DIN (Deutschland) gehalten wird, im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten Änderung A1:2010 zur EN 12629-2:2002. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 060-13-10 "Betonsteinmaschinen" im Fachbereich Bau- und Baustoffmaschinen des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Betonsteinmaschinen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt. Diese Europäische Norm konkretisiert in Verbindung mit der bisher geltenden Norm EN 12629-2:2002 die einschlägigen Anforderungen von Anhang I der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im EWR in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieser Teil von EN 12629, zusammen mit EN 12629-1:2000+A1:2010, gilt für Maschinen zur Herstellung von Blöcken, Bordsteinen, Pflastersteinen und ähnlichen Betonprodukten. EN 12629-1:2000+A1:2010 spezifiziert allgemeine Anforderungen für Maschinen zur Herstellung von Bauprodukten aus Beton und Kalksandstein. Dieses Dokument beschreibt die zusätzlichen Anforderungen für und/oder Abweichungen von EN 12629-1:2000+A1:2010, die spezifisch für die Maschinen sind, die es abdeckt. Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, die auf diese Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den Bedingungen des Missbrauchs, die vernünftigerweise vom Hersteller vorhersehbar sind, verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Europäische Norm spezifiziert die entsprechenden technischen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Risiken, die von den signifikanten Gefährdungen ausgehen. Gegenüber EN 12629-2:2003-06 wurden im Rahmen der Anpassung an die neue Maschinenrichtlinie folgende Änderungen vorgenommen: - Änderung des Vorworts; - Änderung der Einleitung; - Änderung und Aktualisierung des Anwendungsbereichs (Abschnitt 1); - Aktualisierung der normativen Verweisungen (Abschnitt 2); - Änderung und Aktualisierung des Abschnitts 3 (Definitionen); - Änderung und Aktualisierung der signifikanten Gefährdungen in Abschnitt 4; - Änderung der Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen in Abschnitt 5; - Aktualisierung der Feststellung der Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen in Abschnitt 6; - Änderung und Aktualisierung der Benutzerinformationen in Abschnitt 7; - Aktualisierung der Kennzeichnung in Abschnitt 8; - Aktualisierung der mechanischen Gefahrbereiche und Anforderungen in Anhang A; - Aktualisierung des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Inhaltsverzeichnis
ICS
91.220
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/1719232
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12629-2:2003-06 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 12629-2:2003-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Vorworts; b) Änderung der Einleitung; c) Änderung und Aktualisierung des Anwendungsbereichs (Abschnitt 1); d) Aktualisierung der normativen Verweisungen (Abschnitt 2); e) Änderung und Aktualisierung des Abschnitts 3 (Begriffe); f) Änderung und Aktualisierung der signifikanten Gefährdungen in Abschnitt 4; g) Änderung der Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen in Abschnitt 5 und Aktualisierung der Anforderungen für die elektrische Anlage; h) Aktualisierung der Feststellung der Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen in Abschnitt 6; i) Änderung und Aktualisierung der Benutzerinformationen in Abschnitt 7; j) Aktualisierung der Kennzeichnung in Abschnitt 8; k) Aktualisierung der mechanischen Gefahrbereiche und Anforderungen sowie Maßnahmen für eine gewöhnliche Steinformmaschine in Anhang A; l) Aktualisierung des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

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