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Norm [AKTUELL]

DIN EN 15877-2:2014-04

Bahnanwendungen - Kennzeichnungen von Schienenfahrzeugen - Teil 2: Außenanschriften an Personenfahrzeugen, Triebfahrzeugeinheiten, Lokomotiven und Gleisbaumaschinen; Deutsche Fassung EN 15877-2:2013

Englischer Titel
Railway applications - Markings of railway vehicles - Part 2: External markings on coaches, motive power units, locomotives and on track machines; German version EN 15877-2:2013
Ausgabedatum
2014-04
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
82

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Ausgabedatum
2014-04
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
82
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2008889

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Einführungsbeitrag

Diese Norm EN 15877-2 wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 256 "Eisenbahnwesen" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Arbeitsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 087 BR-01 SO "Koordinierungsausschuss" des Normenausschusses Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF). Dieser Teil der Norm definiert die erforderlichen Angaben oder Empfehlungen, mit denen Reisezugwagen, Triebfahrzeugeinheiten, Lokomotiven und Gleisbaumaschinen im Hinblick auf ihre technischen oder betrieblichen Eigenschaften gekennzeichnet werden. Es werden die Eigenschaften dieser Kennzeichnungen bezüglich Darstellung, Form, Position am Fahrzeug und ihre Bedeutung festgelegt. Falls erforderlich enthalten einige Kennzeichnungen zweckdienliche Hinweise. Service-Kennzeichnungen mit Bezug auf Fahrgastinformationen werden in dieser Norm nicht behandelt. Die Festlegungen dieser Norm behandeln Außenanschriften an Fahrzeugen wie durch - die TSIs; - das COTIF Übereinkommen gefordert. Zusätzlich zu den in dieser Norm dargestellten Kennzeichnungen können noch andere Kennzeichnungen und Wortlaute für Fahrzeuge vorhanden sein, zum Beispiel Anweisungen und Warnungen bezüglich der Handhabung von Einrichtungen, die auf ein bestimmtes Fahrzeug bezogen sind. Solche zusätzlichen Kennzeichnungen stehen nicht im Widerspruch zu dieser Norm, vorausgesetzt sie führen zu keiner Beeinträchtigung oder Beeinflussung der Kennzeichnungen dieser Norm beziehungsweise erzeugen Unklarheiten. Die Norm ist anwendbar für Triebfahrzeugeinheiten, Reisezugwagen, Gepäck- und Postwagen in Personenzügen, Auto-Transportwagen, Lokomotiven und Gleisbaumaschinen, die innerhalb und zwischen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, den Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschaftsgebiete und Staaten, die Mitglied der OTIF (Zwischenstaatliche Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr) sind, betrieben werden und den rechtlichen Anforderungen innerhalb dieser Institutionen entspricht.

Inhaltsverzeichnis
ICS
45.060.20
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2008889

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