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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN 1870-1:2007-07

Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kreissägemaschinen - Teil 1: Tischkreissägemaschinen (mit und ohne Schiebetisch), Formatkreissägemaschinen und Baustellenkreissägemaschinen; Deutsche Fassung EN 1870-1:2007

Englischer Titel
Safety of woodworking machines - Circular sawing machines - Part 1: Circular saw benches (with and without sliding table), dimension saws and building site saws; German version EN 1870-1:2007
Ausgabedatum
2007-07
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
107

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2007-07
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Deutsch
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Einführungsbeitrag

Die vorgenannte Norm beinhaltet die Deutsche Fassung des von der WG 4 "Kreissägemaschinen" des CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" ausgearbeiteten Europäischen Norm EN 1870-1:2007. Die nationalen Interessen bei ihrer Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 060-06-01 AA "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit (SpA CEN/TC 142)" im Fachbereich Holzbearbeitungsmaschinen des NAM wahrgenommen.

Die Europäische Norm konkretisiert die grundlegenden Anforderungen des Anhangs I der EU-Maschinenrichtlinie 98/37/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Tischkreissägemaschinen (mit und ohne Schiebetisch), Format- und Baustellenkreissägemaschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).

Die Norm behandelt die signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf stationäre und verschiebbare Tischkreissägemaschinen (mit und ohne Schiebetisch und/oder abnehmbaren Vorschubapparat), Formatkreissägemaschinen und Baustellenkreissägemaschinen zutreffen, die konstruiert sind zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie mit Kunststoffkanten und/oder mit Kunststoff/Leichtmetall-Legierung beschichtet sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den durch den Hersteller vorhersehbaren Bedingungen verwendet werden. Die Anforderungen in dieser Norm gelten auch für Maschinen, die konstruiert sind, mittels eines Fräswerkzeugs in einem Arbeitsgang Nuten von einer Breite, die 20 mm nicht übersteigt, zu fräsen.

Die Norm gilt nicht für

  • Maschinen, die auf ein Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind und die vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden und die von Hand von einer Person angehoben werden können. Das Gestell kann auch ein fester Bestandteil der Maschine sein, wenn es aus scharnierbefestigten Füßen besteht, die heruntergeklappt werden können
  • handgeführte Holzbearbeitungsmaschinen einschließlich jeglicher Einrichtungen, die ihre Verwendung in einer anderen Weise, d. h. in einem Gestell montiert, ermöglichen.

Im Zusammenhang mit dieser Norm gelten Baustellenkreissägemaschinen mit einer schräg stellbaren Spindel als Tischkreissägemaschinen.

Die Norm ersetzt DIN EN 1870-1:1999-07. Gegenüber der Vorgängerausgabe wurde diese Norm an zahlreichen Stellen präzisiert und dem sich entwickelnden Normenwerk, insbesondere Neuausgaben von B-Normen, angepasst. Gegenüber der Erstausgabe der Norm behandelt die überarbeitete Ausgabe auch Maschinen, die mit sicherheitsbezogenen elektronischen Steuerungen (SRECS) ausgerüstet sind. Außerdem wurden Anforderungen an Maschinen mit kraftbetätigtem Schiebetisch in die Norm aufgenommen. Für Baustellenkreissägemaschinen wurden neue Mindestmaße des Maschinentischs festgelegt und Anforderungen an die laterale Stabilität des Spaltkeils zwecks Befestigung der Schutzhaube am Spaltkeil definiert.

Inhaltsverzeichnis
ICS
79.120.10
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1870-1:1999-07 .

Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1870-1:2009-08 , DIN EN 1870-18:2013-08 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 1870-1:1999-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Norm wurde an zahlreichen Stellen präzisiert und dem sich entwickelnden Normenwerk, insbesondere Neuausgaben von B-Normen, angepasst; b) gegenüber der Erstausgabe der Norm behandelt die überarbeitete Fassung auch Maschinen, die mit sicherheitsbezogenen elektronischen Steuerungen (SRECS) ausgerüstet sind; c) es wurden Anforderungen an Maschinen mit kraftbetätigtem Schiebetisch in die Norm aufgenommen; d) für Baustellenkreissägemaschinen wurden neue Mindestmaße des Maschinentisches festgelegt und Anforderungen an die laterale Stabilität des Spaltkeils zwecks Befestigung der Schutzhaube am Spaltkeil definiert.

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