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Norm [AKTUELL]

DIN EN 1870-8:2013-03

Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kreissägemaschinen - Teil 8: Einblattbesäum- und Leistenkreissägemaschinen mit kraftbetätigtem Sägeaggregat und Handbeschickung und/oder Handentnahme; Deutsche Fassung EN 1870-8:2012

Englischer Titel
Safety of woodworking machines - Circular sawing machines - Part 8: Single blade edging circular rip sawing machines with power driven saw unit and manual loading and/or unloading; German version EN 1870-8:2012
Ausgabedatum
2013-03
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
63

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Ausgabedatum
2013-03
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
63
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/1886980

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Einführungsbeitrag

Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm behandelt alle im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Einblattbesäum- und Leistenkreissägemaschinen mit kraftbetätigtem Sägeaggregat und Handbeschickung und/oder Handentnahme zutreffen, im Folgenden als "Maschinen" bezeichnet, die konstruiert sind zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vom Hersteller vorgesehen Bedingungen, einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung, verwendet werden. Dieses Dokument gilt für Maschinen, bei denen das Werkstück fest liegt, die senkrechten und waagrechten Bewegungen des Sägeaggregates kraftbetrieben sind und die mit einer Werkstückspanneinrichtung ausgerüstet sind. Das Werkstück kann während des Schnittes gespannt oder nicht gespannt sein. Diese Europäische Norm gilt nicht für Maschinen: a) bei denen während des Sägens das Werkstück zum Sägeblatt vorgeschoben wird; b) die speziell für das Schneiden von Furnieren konstruiert sind; c) die hinter der Schnittlinie mit einer Einrichtung ausgerüstet sind, die sich in einer Richtung parallel zur Schnittlinie bewegt, um dadurch während des Rücklaufs des Sägeaggregates in die Ruhestellung das Werkstück automatisch auszufördern. Dieses Dokument gilt nicht für Maschinen, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als EN hergestellt werden. Diese Norm beinhaltet die deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 1870-8:2012. Gegenüber der DIN EN 1870-8:2010-05 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) im Abschnitt 2 Aktualisierung der normativen Verweisungen auf Neuausgaben der zitierten Normen; b) im Abschnitt 5.2, Steuerungen und Befehlseinrichtungen, Ersatz der Forderungen nach Ausführung von Steuerkreisen in bestimmten Steuerungskategorien durch Festlegungen von erforderlichen Performance Level und Streichen der Anforderungen; c) neuer Abschnitt 5.2.1.2 mit Anforderungen an nicht trennende Schutzeinrichtungen; d) vollständige Überarbeitung der Abschnitte 5.2.3, Ingangsetzen, 5.2.4, Normales Stillsetzen, und 5.2.5, Not-Halt; e) im Abschnitt 5.2.8, Drehzahländerung, zusätzliche Anforderungen an die Steuerung; f) vollständige Überarbeitung des Abschnitts 5.2.11, Kraftbetätigte Verstellung des Sägeblattes und/oder von Anschlägen; g) Aufnahme einer Beschreibung der Festigkeitsprüfung im normativen Anhang G für Materialien von Schutzeinrichtungen, soweit sie nicht den Anforderungen an Schutzeinrichtungen aus Polycarbonat in Abschnitt 5.3.2, Bruchrisiko während des Betriebs, entsprechen; h) neuer Abschnitt 5.3.3.4 mit Anforderungen an die Spindelblockierung beim Werkzeugwechsel; i) vollständige Überarbeitung des Abschnitts 5.3.4, Bremsung der Werkzeugspindel, und Verschieben der Bremsenprüfung in den normativen Anhang F; j) neuer Abschnitt 5.3.4.2 mit Anforderungen an das Lösen der Bremse; k) Überarbeitung des Abschnitts 5.3.7, Verhütung des Zugriffs auf bewegte Maschinenteile; l) Aufnahme zusätzlicher Anforderungen im Abschnitt 5.4.3, Emission von Spänen und Staub; m) Wegfall des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG und Umbenennung des informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG in Anhang ZA. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-06-01 AA "Sicherheit" im Fachbereich "Holzbearbeitungsmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Einblattbesäum- und Leistenkreissägemaschinen mit kraftbetätigtem Sägeaggregat und Handbeschickung und/oder Handabnahme sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.

Inhaltsverzeichnis
ICS
79.120.10
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/1886980
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1870-8:2010-05 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 1870-8:2010-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) im Abschnitt 2 Aktualisierung der normativen Verweisungen auf Neuausgaben der zitierten Normen; b) im Abschnitt 5.2, Steuerungen und Befehlseinrichtungen, Ersatz der Forderungen nach Ausführung von Steuerkreisen in bestimmten Steuerungskategorien durch Festlegungen von erforderlichen Performance Level; c) neuer Abschnitt 5.2.1.2 mit Anforderungen an nicht trennende Schutzeinrichtungen; d) vollständige Überarbeitung der Abschnitte 5.2.3, Ingangsetzen, 5.2.4, Normales Stillsetzen, und 5.2.5, Not-Halt; e) im Abschnitt 5.2.8, Drehzahländerung, zusätzliche Anforderungen an die Steuerung; f) vollständige Überarbeitung des Abschnitts 5.2.11, Kraftbetätigte Verstellung des Sägeblattes und/oder von Anschlägen; g) Aufnahme einer Beschreibung der Festigkeitsprüfung im normativen Anhang G für Materialien von Schutzeinrichtungen, soweit sie nicht den Anforderungen an Schutzeinrichtungen aus Polycarbonat in Abschnitt 5.3.2, Bruchrisiko während des Betriebs, entsprechen; h) neuer Abschnitt 5.3.3.4 mit Anforderungen an die Spindelblockierung beim Werkzeugwechsel; i) vollständige Überarbeitung des Abschnitts 5.3.4, Bremsung der Werkzeugspindel, und Verschieben der Bremsenprüfung in den normativen Anhang F; j) neuer Abschnitt 5.3.4.2 mit Anforderungen an das Lösen der Bremse; k) Überarbeitung des Abschnitts 5.3.7, Verhütung des Zugriffs auf bewegte Maschinenteile; l) Aufnahme zusätzlicher Anforderungen im Abschnitt 5.4.3, Emission von Spänen und Staub; m) Wegfall des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG und Umbenennung des informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG in Anhang ZA.

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