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Dieses Dokument (EN 54-11:2001/A1:2005) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 72 „Brandmelde- und Feueralarmanlagen“ erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI (Großbritannien) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 031-02-13 AA „Brandmelder Gruppe B — SpA zu CEN/TC 72/WG 4, WG 6, WG 10, WG 16 bis WG 18“ im DIN Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW). Die Änderung A1 der DIN EN 54-11:2001-10 enthält den Anhang ZA, in dem der Zusammenhang mit den Anforderungen der EG-Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) dargestellt ist
Dieses Dokument ändert DIN EN 54-11:2001-10 enthält den Anhang ZA, in dem der Zusammenhang mit den Anforderungen der EG-Bauprodukten-Richtlinie (89/106/EWG) dargestellt ist und Literaturhinweise. Die Anforderungen an die Leistungseigenschaften und Prüfungen in DIN EN 54-11:2001-10 bleiben ungeändert.
Gegenüber DIN EN 54-11:2001-10 werden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ergänzung des Anhangs ZA (Zusammenhang mit den Anforderungen der EG-Bauprodukten-Richtlinie (89/106/EWG)) b) Ergänzung der Literaturhinweise.