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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN 55014-1:2018-08

VDE 0875-14-1

Elektromagnetische Verträglichkeit - Anforderungen an Haushaltgeräte, Elektrowerkzeuge und ähnliche Elektrogeräte - Teil 1: Störaussendung (CISPR 14-1:2016 + COR1:2016); Deutsche Fassung EN 55014-1:2017

Englischer Titel
Electromagnetic compatibility - Requirements for household appliances, electric tools and similar apparatus - Part 1: Emission (CISPR 14-1:2016 + COR1:2016); German version EN 55014-1:2017
Ausgabedatum
2018-08
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
108

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Einführungsbeitrag

Diese Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 55014-1:2016 und ist identisch mit der 6. Ausgabe der Internationalen Norm CISPR 14-1 (Ausgabe 2016) und dem zugehörigen Corrigendum 1. Sie gilt für die Begrenzung der hochfrequenten Störaussendung (Funk-Entstörung) - sowohl kontinuierliche als auch diskontinuierliche Störgrößen - von Haushaltsgeräten, Elektrowerkzeugen und ähnlichen Elektrogeräten. Hierfür werden die Grenzwerte für die Störspannung, den Störstrom (neu aufgenommen), die Störleistung und die Störfeldstärke festgelegt und die zugehörigen Messverfahren und Betriebsbedingungen beim Messen der einzelnen unterschiedlichen Geräte werden spezifiziert. Ferner werden Festlegungen zur statistischen Auswertung der Messungen von Geräten aus der Serienfertigung und zur Berücksichtigung der Messunsicherheit getroffen. Gegenüber der vorhergehenden Ausgabe wurden folgende Änderungen durchgeführt: - Vollständige redaktionelle Überarbeitung der Norm, wobei insbesondere eine Reihe von Abschnitten neu angeordnet wurden; - Klarstellung im Anwendungsbereich hinsichtlich Störaussendungen von Funksendern durch Übernahme von entsprechenden Festlegungen der CISPR 32 beziehungsweise EN 55032; - Verlagerung der bisher im Hauptteil der Norm vorhandenen Betriebsbedingungen beim Messen von besonderen Geräten in den normativen Anhang A; - Verbesserungen von Definitionen; - Verbesserungen bei den Betriebsbedingungen beim Messen von Induktionskochherden und Aufnahme der Grenzwerte für diese Einrichtungen, die bisher im Anhang B angegeben waren, in den Hauptteil der Norm; - Aufnahme von Festlegungen für die Messung der gestrahlten Störaussendung von weiteren besonderen Geräten einschließlich zugehöriger Messaufbauten (zum Beispiel Staubsauger- und Reinigungsroboter); - Aufnahme der Messung des Störstroms mit der Stromzange an anderen Anschlüssen als dem Wechselstrom-Netzanschluss als alternatives Verfahren zur Messung der Störspannung mit dem Tastkopf; - Klarstellungen zur Messung von Geräten mit eingebauten Beleuchtungseinrichtungen, wodurch die Messung des Geräts mit eingeschalteter Beleuchtungseinrichtung ermöglicht wird und keine separate Messung der Beleuchtungseinrichtung nach CISPR 15 beziehungsweise EN 55015 erforderlich wird; - Klarstellungen bezüglich der Verwendung der Handnachbildung; - Klarstellungen in Bezug auf die Festlegungen zur Analyse von Knackstörgrößen (zum Beispiel in Bezug auf Messungen beim Vorhandensein von Dauerstörgrößen); - Einführung der Messung an Anschlüssen von Haushaltsgeräten für leitungsgeführte Netze durch Übernahme der entsprechenden Festlegungen der CISPR 32 beziehungsweise EN 55032. Zuständig ist das DKE/UK 767.11 "EMV von Betriebsmitteln und Anlagen für häusliche, gewerbliche, industrielle, wissenschaftliche und medizinische Anwendungen, die beabsichtigt oder unbeabsichtigt HF erzeugen, sowie von Beleuchtungseinrichtungen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 55014-1 (VDE 0875-14-1):2012-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Streichung der Einleitung; b) umgebungsbezogene Umgestaltung des Anwendungsbereichs (Abschnitt 1); c) Hinzufügung eines Satzes im Anwendungsbereich, dass die Anforderungen an abgestrahlte Störgrößen nicht zur Anwendung auf die Nutzaussendungen und unerwünschten Nebenaussendungen eines Funksendegeräts vorgesehen sind; d) Aktualisierung der normativen Verweisungen im Abschnitt 2; e) thematische Sortierung der Definitionen im Abschnitt 3; Straffung der Definition 3.3.7 (vorher 3.7) und der Definition 3.3.8 (vorher 3.8) sowie Hinzufügung der Anmerkung 1 zum Begriff 3.3.7; f) Hinzufügung der Begriffe 3.4.1 bis 3.4.6, 3.5.1 bis 3.5.5, 3.6.3 bis 3.6.7 sowie 3.8.3 und 3.8.4 und Streichung der Begriffe 3.14, 3.15, 3.16, 3.18, 3.19 und 3.22; g) Streichung der Angabe in der Definition 3.7.1 (vorher 3.9), dass die Versorgungsspannung bei Spielzeugen 24 V nicht überschreiten darf; h) Ergänzung des Begriffs 3.8.2 (vorher 3.21) um die Anmerkungen 1 bis 3 zum Begriff. i) Hinzufügung von 3.9 mit einer Liste von Abkürzungen; j) Aufrundung der in 4.1 (vorher der unmittelbare Absatz unter Abschnitt 4) angegebenen unteren Frequenzgrenze auf 150 kHz und Ergänzung einer Angabe, dass der Frequenzbereich für besondere Arten von Geräten nach unten auf 9 kHz erweitert wird; k) Hinzufügung in 4.1 (vorher der unmittelbare Absatz unter Abschnitt 4), dass ohne Messung angenommen wird, dass die Anforderungen eingehalten sind, wenn es offensichtlich ist, dass der Prüfling keine Störquelle enthält; l) Übernahme der Grenzwerte für die Induktionskochgeräte, die bisher im Anhang B festgelegt sind, in den Hauptteil der Norm (Abschnitt 4.3.2); m) Aufnahme der Messung des Störstroms mit der Stromzange an zusätzlichen Anschlüssen (als alternatives Verfahren zur Messung der Störspannung mit dem Tastkopf) und Festlegung von entsprechenden Grenzwerten in 4.3.3.3, Tabelle 5 (vorher Tabelle 1), 4.3.3.6 (vorher 4.1.1.3), 5.2.3.2, A.7.2 (vorher 7.3.6.2); n) Einführung von Grenzwerten an Anschlüssen von Haushaltgeräten für leitungsgeführte Netze durch Verweisung auf die entsprechenden Festlegungen nach CISPR 32 bzw. EN 55032; o) Aufnahme der Messung im Vollabsorberraum nach IEC 61000-4-22 in Tabelle 9 (vorher Tabelle 3); p) Klarstellungen zur Analyse von Knackstörgrößen (z. B. Ergänzung in 5.4.2.1 (vorher 7.4.1), dass es ausreicht, 40 Knacke bei einer der Frequenzen zu registrieren, wenn die Messung der Knackstörgrößen gleichzeitig bei 150 kHz und bei 500 kHz durchgeführt wird); q) Ergänzung von empfohlenen Prüfspannungen in 6.2.1 (vorher 7.1.4) für Geräte, die einen Bemessungsspannungsbereich besitzen, Änderungen der Nennspannungsangaben in der zugehörigen Anmerkung und Hinzufügung von Festlegungen für externe Stromversorgungsgeräte und mehrphasige Geräte; r) Klarstellung der Festlegungen in 6.6 zur Messung von Geräten mit eingebauten Beleuchtungseinrichtungen, wodurch die Messung des gesamten Geräts mit eingeschalteter Beleuchtungseinrichtung nach dieser Norm ermöglicht wird und eine separate Messung der Beleuchtungseinrichtung nach CISPR 15 bzw. EN 55015 dann entfällt; s) Verlagerung der bisher im Hauptteil der Norm vorhandenen Betriebsbedingungen beim Messen von besonderen Geräten in den normativen Anhang A; t) Streichung der Bilder 1 und 2 und Hinzufügung der Bilder 10 bis 19 sowie der Bilder A.3 bis A.5; u) Hinzufügung von Festlegungen zu den Betriebsbedingungen beim Messen von Staubsaugern in A.1.1 einschließlich selbststeuernde Staubsauger (Staubsaugerroboter) sowie von Reinigungsgeräten in A.1.1.6 und A.8.11, beim Messen von Haartrocknern, Heizlüftern und ähnlichen Geräten in A.1.8 (vorher 7.3.1.8), beim Messen von Kühl- und Gefriergeräten mit Innenraumbeleuchtung in A.1.9 (vorher 7.3.1.9), beim Messen von Waschmaschinen in A.1.10 (vorher 7.3.1.10), beim Messen der gestrahlten Störaussendung von Klimageräten in A.1.20.5, beim Messen von elektromechanischen Temperaturreglern in A.5.1 (vorher 7.2.4); v) Änderung der in A.9.2 (vorher Anhang B.3) festgelegten Betriebsbedingungen für die Messung von Induktionskochzonen mit mehr als einer Induktionsspule, dass nur eine Messung durchgeführt werden muss, während sämtliche Induktionsspulen in Betrieb sind; w) Vertauschung der Reihenfolge der Anhänge C und D.

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