Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
im Jahr unseres 100-jährigen Bestehens stellen wir uns als Teil der DIN-Gruppe für die Zukunft auf – mit einem neuen Namen.
Am 22. April 2024 ist es so weit:
Aus Beuth Verlag wird DIN Media.
Mehr über unsere Umbenennung und die (Hinter)Gründe erfahren Sie hier.
Herzliche Grüße
Ihr Beuth Verlag
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Beabsichtigte Zurückziehung mit Ersatz zum 2024-05 durch: DIN EN IEC 60335-2-14, Ausgabe:2024-05
Beabsichtigte Zurückziehung mit Ersatz zum 2024-05 durch: DIN EN IEC 60335-2-14, Ausgabe:2024-05
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Diese Norm behandelt eine große Zahl von unterschiedlichen Küchengeräten. Da diese Geräte auch von schutzbedürfigen Personen und Kindern eingesetzt werden, hat man schon recht früh diese Norm mit den entsprechenden Texten veröffentlicht. Die Texte wurden dann aber zum großen Teil in den Teil 1 aufgenommen. Daher waren nun wieder einige Streichungen erforderlich. In dieser europäischen Anpassung wird auch definiert welche Prüffinger an welchen Geräten eingesetzt werden. Zuständig ist das DKE/UK 511.10 "Kleingeräte" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Gegenüber DIN EN 60335-2-14 (VDE 0700-14):2012-12 und DIN EN 60335-2-14 Berichtigung 1 (VDE 0700-14 Berichtigung 1):2013-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) In den Prüfbedingungen 5.2 wird nun festgelegt, dass für die Fallprüfung, die mit der Änderung A11 unter Abschnitt 21.Z101 eingeführt wurde, gesonderte Geräte verwendet werden. b) Die mit der Änderung A11 eingeführte Ergänzung zum Abschnitt 7.10 wurde wieder gestrichen, da ein sehr ähnlicher Text etwas später in die EN 60335-1:2012-10 aufgenommen wurde. c) Auch die Änderungen in Abschnitt 7.12 mussten dadurch, dass der Text sinngemäß nun in EN 60335-1:2012-10 zu finden ist, wieder aufgehoben bzw. modifiziert werden. d) Eine gemeinsame europäische Abänderung betrifft den Prüffinger. Abschnitt 20.2 wurde daher abgeändert.