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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN 62031:2015-09

VDE 0715-5:2015-09

LED-Module für Allgemeinbeleuchtung - Sicherheitsanforderungen (IEC 62031:2008 + A1:2012 + A2:2014); Deutsche Fassung EN 62031:2008 + A1:2013 + A2:2015

Englischer Titel
LED modules for general lighting - Safety specifications (IEC 62031:2008 + A1:2012 + A2:2014); German version EN 62031:2008 + A1:2013 + A2:2015
Ausgabedatum
2015-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
27

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Einführungsbeitrag

Die Norm legt allgemeine und Sicherheitsanforderungen für Module mit Licht emittierenden Dioden (LED) fest: - LED-Module ohne integriertes Betriebsgerät für den Betrieb bei konstanter Spannung, konstantem Strom oder konstanter Leistung; - LED-Module mit eingebautem Betriebsgerät zur Verwendung an Gleichspannungsversorgungen bis 250 V und Wechselspannungsversorgungen bis 1 000 V bei 50 Hz oder 60 Hz. Diese Norm legt ergänzend fest, dass unabhängige Module die Anforderungen von DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1) erfüllen müssen, einschließlich der Anforderungen an die Aufschriften dieser Norm, wie zum Beispiel IP-Schutzgrad und mechanische Beanspruchung. Zusätzlich wird die Kennzeichnung von LED-Modulen hinsichtlich ihrer Eignung für konstante Spannung oder konstanten Strom beschrieben und ein Bildzeichen zur Kennzeichnung von Modulen zum Einbau auf der Verpackung oder auf dem Modul selbst ist eingeführt. In einem neuen Abschnitt werden Anforderungen zum Thermo-Management von austauschbaren Modulen angeführt. Zuständig ist das DKE/UK 521.1 "Elektrische Lampen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 62031 (VDE 0715-5):2013-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Definition des Begriffs "UV-Gefährdungsanteil der sichtbaren Strahlung" wurde ergänzt. b) Die Liste der verbindlichen Aufschriften in 7.1 ist um die ggf. erforderliche Angabe der Risikogruppe nach IEC/TR 62778 ergänzt. c) Kriech- und Luftstrecken in Abschnitt 16 müssen den Anforderungen nach IEC 61347-1 entsprechen. Für berührbare leitfähige Teile gilt IEC 60598-1. d) Anforderungen an die photobiologische Sicherheit sind in dem neuen Abschnitt 22 aufgenommen. Die photobiologische Sicherheit wird durch einen Grenzwert für den UV-Gefährdungsanteil Anteil der sichtbaren Strahlung beschrieben sowie durch die Forderung nach Beurteilung der Blaulichtgefahr nach IEC/TR 62778 und durch eine Aussage zur Infrarot-Strahlung . e) Anhang D zu Informationen zur Leuchten-Konstruktion ist ergänzt durch Hinweise zur Blaulichtgefahr, sofern LED-Module der Risikogruppe 0 oder 1 zugeordnet sind oder einen Schwellenwert der Beleuchtungsstärke Ethr nach IEC/TR 62778 aufweisen.

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