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Norm [AKTUELL]

DIN EN 71-5:2015-12

Sicherheit von Spielzeug - Teil 5: Chemisches Spielzeug (Sets) ausgenommen Experimentierkästen; Deutsche Fassung EN 71-5:2015

Englischer Titel
Safety of toys - Part 5: Chemical toys (sets) other than experimental sets; German version EN 71-5:2015
Ausgabedatum
2015-12
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
88

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Ausgabedatum
2015-12
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
88
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2352499

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Einführungsbeitrag

DIN EN 71-5 legt die Anforderungen und Prüfverfahren für die Stoffe und Materialien fest, die in chemischem Spielzeug (Sets), ausgenommen Experimentierkästen, verwendet werden. Bei diesen Stoffen und Gemischen handelt es sich um: - solche, die nach der für gefährliche Stoffe und gefährliche Gemische geltenden EU-Rechtsvorschrift als gefährlich eingestuft wurden; - Stoffe und Gemische, die bei Überdosierung die Gesundheit der Kinder schädigen könnten und die nicht durch die vorstehend genannte Rechtsvorschrift als gefährlich eingestuft sind; - und sonstige chemische Stoffe und Gemische, die mit dem chemischen Spielzeug mitgeliefert werden. Weiterhin sind die Anforderungen an die Kennzeichnung, die Warnhinweise, die Sicherheitsregeln, die Inhaltsangabe, die Gebrauchsanleitung sowie die Erste-Hilfe-Informationen festgelegt. Dieser Teil der EN 71 gilt für: - Gips-Gussformen-Sets; - keramische und glasartige Email-Werkstoffe in Miniatur-Werkstatt-Sets; - im Ofen zu härtende weichmacherhaltige PVC-Modelliermassen-Sets; - Polystyrolgranulate-Sets; - Einbettungs-Sets; - Klebstoffe, Farben, Lacke, Firnisse, Verdünnungen und Reinigungsmittel (Lösemittel), welche in Modell-Sets mitgeliefert oder für diese empfohlen werden. Dieses Dokument (EN 71-5:2015) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 52 "Sicherheit von Spielzeug" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DS (Dänemark) gehalten wird. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitskreis NA 095-05-01-02 AK "Sicherheit von Spielzeug - Chemische Eigenschaften" im DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG).

Inhaltsverzeichnis
ICS
97.200.50
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2352499
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN EN 71-5:2013-08 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 71-5:2013-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) den Begriff "keramische und glasartige Email-Werkstoffe im Miniatur-Werkstatt-Set" (bisheriger Abschnitt 3.4) gestrichen und die folgenden Begriffe neu nummeriert; b) die Anforderungen an "keramische und glasartige Email-Werkstoffe im Miniatur-Werkstatt-Set" (bisheriger Abschnitt 5) gestrichen; c) den chemischen Stoff "Phthalsäureester mit geradkettigen (C6 aufwärts mit Ausnahme von C8) Alkoholen und Mischungen dieser Ester" in Tabelle 1 (bisher Tabelle 2) gestrichen; d) den chemischen Stoff "Polyvinylpyrrolidon-Homo- und -Copolymere" in Tabelle 4 (bisher Tabelle 5) ergänzt; e) die chemischen Stoffe "Acryl-Homo- und -Copolymere", "Hydrophiles Polyurethan, das weder freie Isocyanatgruppen noch aromatische Aminogruppen enthält", "Polymere und Copolymere aus Monomeren, wie sie erlaubt sind für Materialien, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen", "Polyvinyl-Homo- und -Copolymere", "Poly(vinylalkohol)", "Dextrin" und "Stärke oder modifizierte Stärke" in Tabelle 7 (bisher Tabelle 8) ergänzt; f) die chemischen Stoffe "Benzinfraktion (60 °C bis 140 °C)" und "Benzinfraktion (135 °C bis 210 °C)" in den Tabellen 11 und 15 (bisher Tabellen 12 und 16) durch "Benzinfraktion (35 °C bis 160 °C)" und "Kohlenwasserstoffe, C9 bis C16, mit Wasserstoff behandelt, desaromatisiert" ersetzt; g) die Prüfverfahren für "keramische und glasartige Email-Werkstoffe im Miniatur-Werkstatt-Set" (bisheriger Abschnitt 11.2) und für Phthalsäureester gestrichen; h) Anhang C "Zulässige Höchstkonzentrationen von Elementen für die Verbindungen, die in keramischen und glasartigen Email-Materialien zulässig sind" gestrichen; i) in Anhang D (bisherige Anhang E) die Erläuterungen zu "Weichmacher" (bisher E.4) gestrichen; j) in den Literaturhinweisen die Richtlinien 67/548/EWG, 1999/45/EG und 76/768/EWG gestrichen und die Verordnung (EU) Nr. 1223/2009 ergänzt.

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