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Norm [AKTUELL]

DIN EN ISO 11199-1:2021-09

Technische Hilfen zum Gehen für beidarmige Handhabung - Anforderungen und Prüfverfahren - Teil 1: Gehrahmen (Gehböcke) (ISO 11199-1:2021); Deutsche Fassung EN ISO 11199-1:2021

Englischer Titel
Assistive products for walking manipulated by both arms - Requirements and test methods - Part 1: Walking frames (ISO 11199-1:2021); German version EN ISO 11199-1:2021
Ausgabedatum
2021-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
42

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Ausgabedatum
2021-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
42
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3238223

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Einführungsbeitrag

Technische Hilfen zum Gehen (Gehilfen) sind Hilfsmittel, wie beispielsweise Gehrahmen, Krücken oder Rollatoren, welche zur Entlastung von Gelenken und zur Mobilitätssteigerung eingesetzt werden. Die technische Hilfe zum Gehen kann für Stabilität beim Gehen und Stehen sorgen und das Risiko eines Sturzes verringern. DIN EN ISO 11199-1 spezifiziert Gehrahmen (Gehböcke). Hierbei handelt es sich um leichte Stützgestelle mit vier Aufstandspunkten auf dem Boden. Sie werden bei jedem Schritt etwas angehoben und um eine Schrittweite nach vorn wieder aufgesetzt und eignen sich vor allem für Menschen, die aus medizinischen Gründen, aufgrund einer Behinderung oder altersbedingt, in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Festgelegt werden Anforderungen und Prüfverfahren sowie Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Ergonomie, Leistungsfähigkeit und vom Hersteller bereitgestellte Informationen einschließlich Kennzeichnung. Die Norm umfasst Gehrahmen für Personen mit einem Körpergewicht von mindestens 35 kg. Die Norm wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 173 "Assistive products" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 293 "Hilfsmittel und Barrierefreiheit" erarbeitet. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der NA 063-06-06 AA "Gehhilfen" im DIN-Normenausschuss Medizin (NAMed).

Inhaltsverzeichnis
ICS
11.180.10
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3238223
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 11199-1:2000-09 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN ISO 11199-1:2000-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Übersetzung des deutschen Titels der Norm wurde geändert in „Technische Hilfen zum Gehen für beidarmige Handhabung“; b) Anwendungsbereich wurde konkretisiert; z. B. wurden die vom Hersteller bereitzustellenden Informationen in den Anwendungsbereich eingeschlossen; c) Aktualisierung und Ergänzung der Normativen Verweisungen; d) Überarbeitung der Begriffe und Definition, z. B. Anpassung der Definition von Gehrahmen (Gehböcken), sodass diese der in ISO 9999:2021 beschriebenen Definition (Klassifikations-Nr.: 120603) entspricht, Ergänzung der Begriffe „Feststellbremse“, „Betriebsbremse“, „Lastdruckbremse“, „Radbreite“ und „reziproker Gehrahmen“; e) Neustrukturierung des Dokumentes und Ergänzung von relevanten allgemeinen Anforderungen für Gehhilfsmittel auf Grundlage von ISO/DIS 21856:2020, ISO 17966:2016 und EN 12182:2012, z.B. - Ergänzung von Anforderungen an Prüfeinrichtungen (Abschnitt 4); - Ergänzung von Anforderungen zur Risikoanalyse (6.1); - Ergänzung von Anforderungen an Bremsen (6.6); - Ergänzung von Materialanforderungen (Abschnitt 7), z. B. Entflammbarkeit, Infektionsschutz; - Ergänzung von Anforderungen an das Eindringen von Flüssigkeiten (Abschnitt 8); - Ergänzung von Anforderungen an die Temperaturen von Teilen, die mit menschlicher Haut in Kontakt kommen (Abschnitt 9); - Ergänzung von Anforderungen an die Sicherheit beweglicher Teile (Abschnitt 10 und Abschnitt 11); - Ergänzung von Anforderungen an Falt-, Einstell- und Verriegelungsmechanismen (Abschnitt 12) – vormals informativer Anhang (A.2.5); - Ergänzung von Anforderungen an Hebe- und Traggriffe (Abschnitt 13); - Ergänzung von Anforderungen an Oberflächen, Ecken und Kanten (Abschnitt 14); - Ergänzung von Anforderungen an die statische Festigkeit (Abschnitt 16); - Ergänzung von Anforderungen an die Beständigkeitsprüfung (Abschnitt 17) – vormals informativer Anhang (A.2.1); - Ergänzung von Anforderungen an ergonomische Grundsätze (Abschnitt 18); - Ergänzung von Anforderungen an die Verpackung (Abschnitt 19); - Ergänzung von Anforderungen an vom Hersteller bereitzustellende Informationen (Abschnitt 20) – vormals informativer Anhang A (A.3 und A.4); f) Ergänzung des informativen Anhang A zu Betrachtungspunkten bei der Entwicklung der Produkte hinsichtlich Gefährdungen; g) Ergänzung des informativen Anhang B zu allgemeinen Empfehlungen zur Entflammbarkeit, Ergonomie und Verpackung; h) Streichung des Stichwortverzeichnisses; i) in der EN ISO 11199-1 Streichung des Anhanges ZA über normative Verweisungen auf internationale Publikationen mit ihren entsprechenden europäischen Publikationen; j) redaktionelle Anpassungen.

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