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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN ISO 11664-2:2011-07

Farbmetrik - Teil 2: CIE Normlichtarten (ISO 11664-2:2007); Deutsche Fassung EN 11664-2:2011

Englischer Titel
Colorimetry - Part 2: CIE standard illuminants (ISO 11664-2:2007); German version EN 11664-2:2011
Ausgabedatum
2011-07
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
18

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Ausgabedatum
2011-07
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
18
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/1759945

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Einführungsbeitrag

Diese Internationale Norm legt zwei Lichtarten für die Anwendung in der Farbmetrik fest. Die Lichtarten sind wie folgt definiert: a) CIE-Normlichtart A: Diese Lichtart ist gedacht, typische häusliche Beleuchtung mit Wolfram-Glühfaden zu repräsentieren. Ihre Strahlungsfunktion (relative spektrale Energieverteilung) ist die eines Planckschen Strahlers bei einer Temperatur von annähernd 2 856 K. Die CIE-Normlichtart A sollte bei allen Anwendungen in der Farbmetrik angewendet werden, die die Verwendung von Glühlampen-Beleuchtung einschließt, sofern nicht spezifische Gründe für die Anwendung einer anderen Lichtart vorliegen. b) CIE-Normlichtart D65: Diese Lichtart ist gedacht, durchschnittliches Tageslicht zu repräsentieren, und sie hat eine ähnliche Farbtemperatur von annähernd 6 500 K. Die CIE-Normlichtart D65 sollte bei allen farbmetrischen Berechnungen angewendet werden, die repräsentatives Tageslicht erfordern, sofern nicht spezifische Gründe für die Anwendung einer anderen Lichtart vorliegen. Es ist bekannt, dass Variationen in der Strahlungsfunktion (der relativen spektralen Energieverteilung) von Tageslicht besonders im Ultraviolettbereich auftreten, als Funktion von Jahreszeit, Tageszeit und geographischer Lage. Die CIE-Normlichtart D65 sollte jedoch angewendet werden, bis zusätzliche Angaben über diese Variationen vorliegen. Werte für die Strahlungsfunktion der CIE-Normlichtarten A und D65 sind in Tabelle 1 dieser Internationalen Norm angegeben. Die Werte sind in Intervallen von 1 nm für den Bereich von 300 nm bis 830 nm angegeben. Der Begriff "Lichtart" bezieht sich auf eine definierte Strahlungsfunktion, nicht zwangsläufig realisierbar oder verfügbar durch eine künstliche Lichtquelle. Die Lichtarten werden angewendet, um die Farbwerte von reflektierten oder durchlässigen Körperfarben unter festgelegten Beleuchtungsbedingungen zu berechnen. Die CIE hat auch die Lichtart C und andere Lichtarten D definiert. Diese Lichtarten sind in der Publikation CIE 15:2004 beschrieben, aber sie haben nicht den Status von primären CIE-Normen, der den Normlichtarten A und D65 gewährt wird, die in dieser Internationalen Norm beschrieben sind. Das zuständige nationale Gremium ist der NA 025-00-02 GA "Gemeinschaftsarbeitsausschuss FNF/FNL: Farbmetrik" des Normenausschusses Farbe (FNF).

Inhaltsverzeichnis
ICS
17.180.20
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/1759945
Ersatzvermerk

Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO/CIE 11664-2:2022-12 .

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