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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm wurde erstellt, um Anforderungen und Prüfverfahren bereitzustellen, sodass die im Folgenden aufgeführten Vorschriften für Kunststoff-IBC für Flüssigkeiten hinsichtlich der Verträglichkeit erfüllt werden:
Dieses Verfahren ist eine Alternative zu dem in den UN-Empfehlungen über die Beförderung gefährlicher Güter aufgeführten Verfahren. Der Werkstoff von Kunststoff-IBC kann durch den chemischen Inhalt der Versandstücke angegriffen werden. Dies wird durch verschiedene Mechanismen, wie z. B. die Spannungsrissauslösung, den chemischen Abbau und das Anquellen, verursacht. Die UN-Empfehlungen und die darauf aufbauenden verkehrswegspezifischen Vorschriften fordern, dass alle IBC daraufhin überprüft werden, ob sie mit den darin zu befördernden Füllgütern verträglich sind.
Der UN-Text bezieht sich insbesondere auf Kunststoff-IBC für Flüssigkeiten. Das dort aufgeführte Verfahren enthält Einzelheiten zur Prüfung mit der zu befördernden Flüssigkeit für eine Dauer von sechs Monaten bei Umgebungstemperatur. Das RID/ADR lässt als Alternative die Verwendung der Standardflüssigkeiten zu, auf die in dieser Norm Bezug genommen wird. Die Norm legt die Anforderungen an und die Verfahren für die Verträglichkeitsprüfung von auf Polyethylenbasis hergestellten Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC mit Kunststoffinnenbehälter fest, die für Flüssigkeiten vorgesehen sind. Die Prüfung schließt die Lagerung mit dem Füllgut oder mit einer Standardflüssigkeit, wie sie in Anhang A definiert wird, ein. Anhang B beschreibt Prüfungen im Labormaßstab, die für die Bestimmung der Assimilierung der zu befördernden Produkte mit den Standardflüssigkeiten verwendet werden können.
Die Europäische Norm wurde in der CEN/TC 261/SC 5/WG 16 "Gefahrgutverpackungen" erstellt. Für die Internationale Norm ist die ISO/TC 122/SC 3/WG 8 "Transportverpackungen für gefährliche Güter" zuständig. Die Arbeiten an dieser Norm wurden vom deutschen Spiegelausschuss, dem Arbeitsausschuss NA 115-01-06 AA "Gefahrgutverpackungen", begleitet.