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Trennflächen auf Schiffen (Schotte, Decks, Wände) müssen beständig gegen die Einwirkung von Feuer und Brandgasen sein.
Die Prüfung des Brandschutzes für Trennflächen (en: "divisions") auf Seeschiffen erfolgt seit 2013 nach der Entschließung MSC.307(88) International Code for Application of Fire Test Procedures, 2010 des "Maritime Safety Committee" (MSC) der Internatinal Maritime Organisation (IMO). Die Entschließung wird üblicherweise mit "2010 FTP Code" abgekürzt und gilt strenggenommen nur für "zivile" Schiffe, sie wird aber auch von der Deutschen Marine für zweckmäßig erachtet und gilt daher auch für die Schiffe der Deutschen Marine. Die Prüfungen sind Typprüfungen.
Außerdem müssen durch Schotte, zum Beispiel das Kollisionsschott, oder Decks, zum Beispiel das Wetterdeck, gebildete Trennflächen wasserdicht sein. Weiterhin ist Gasdichtheit für bestimmte Räume, wie für die Lagerung von brennbaren oder giftigen Stoffen, für Batterieräume oder für Räume mit Kühlaggregaten, in den zutreffenden IMO-Übereinkommen gefordert. Die Wände solcher Räume müssen entsprechend ausgeführt sein. Einzelheiten hierzu sind in den Vorschriften der Klassifikationsgesellschaften enthalten.
Die beschriebenen Trennflächen müssen jedoch mit Öffnungen ("Durchbrüchen") versehen werden, um die zur Schiffsinstallation gehörigen Kabel, Rohre und Kanäle verlegen zu können.
In VG 88700-2 sind Festlegungen für die Komponenten für Durchführungssysteme nach VG 88700-2 enthalten. Diese Produkte werden während und nach Abschluss der Kabel- und Rohrinstallation angewendet. Spezielle Hülsen oder Distanzstreifen dienen zur Vereinzelung der Kabel oder Rohre innerhalb der Rahmenöffnung. Danach wird mit einer Dichtmasse die restlose Abdichtung beziehungsweise Ausfüllung der verbliebenen Hohlräume vorgenommen.
VG 88700-4 wurde von der DIN-Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT) NA 132-03-54 AA "Installationssysteme, Kabelverlegung auf Schiffen" überarbeitet, um die Anforderungen der ab 2014 geltenden Entschließung MSC.307(88) der IMO zu berücksichtigen.
Dokument wurde ersetzt durch VG 88700-4:2020-09 .
Gegenüber VG 88700-4:2014-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel geändert; b) Begriff "Distanzstreifen" gestrichen; c) Anforderungen in Abschnitt 4 geändert; d) Tabelle 2 über Mindestabstände gestrichen und durch allgemeine Anforderung ersetzt; e) redaktionelle Änderungen vorgenommen; f) Norm neu strukturiert.
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