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Norm 2018-11
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Diese Bauartnorm VG 96915-154 gilt für nicht wiederaufladbare Batterien 2,8 V bis 3,4 V 8 Ah, die in Kompaktbatterien im Bereich der Bundeswehr eingesetzt werden. Die Norm ist von Rüstungsorganisationen weiterer Nationen anerkannt. Die Norm gilt in Verbindung mit der Fachgrundnorm VG 96915-2 und legt die speziellen technischen Anforderungen an die Lithiumbatterie wie Maße, Werkstoffe, elektrische Daten, Lastprofile sowie spezielle Prüfungen und Prüfpläne für die Typprüfung beziehungsweise Lagerfähigkeitsprüfung fest. Angaben zu Kennzeichnung und Verpackung der Lithiumbatterien sind ebenfalls enthalten. Die Norm wurde von der DIN-Normenstelle Elektrotechnik (NE), Arbeitsausschuss NA 140-00-03 AA "Batterien", erarbeitet.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
Gegenüber VG 96915-154:1998-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Norm wurde an die neue Ausgabe der Fachgrundnorm VG 96915-2 angepasst; b) die Anforderungen im Rahmen der Typprüfung, der Qualitätsprüfung sowie der Lagerfähigkeitsprüfung wurden geändert; c) die Norm wurde redaktionell überarbeitet.