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Online-Seminar S-383
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Die Behandlung der Abrechnungs- und Buchungspositionen sollten nicht nur zwischen den Vertragsparteien, sondern auch zwischen dem verantwortlichen Bauleiter, der Bauüberwachung und der Buchhaltung transparent und eindeutig gestaltet sein – ansonsten droht zusätzlicher Verwaltungsaufwand oder gar eine aufreibende Auseinandersetzung mit Behörden, wie z. B. dem Finanzamt.
Herr Dr. Uwe Diehr ist seit 1996 Rechtsanwalt. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, außerdem Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses für Bau- und Architektenrecht der Rechtsanwaltskammer Brandenburg. Er ist seit Beginn seiner Berufstätigkeit auf das Bau- und Vergaberecht spezialisiert. Sein Schwerpunkt liegt in der baubegleitenden Rechtsberatung zu Vorhaben im Straßen- und Brückenbau sowie im Hochbau. Die Führung von Bauprozessen, Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren bilden einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit.
Herr Dr. Diehr ist Verfasser des VOB/B-Kommentars für die Baupraxis, die nun schon in der 4. Auflage im BEUTH-Verlag erschien. Außerdem ist er Verfasser zahlreicher wissenschaftlicher Publikationen in der Fachliteratur. Er ist ständiger Mitarbeiter der ZfBR (Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht), außerdem der AnwaltZertifikatOnline Bau- und Architektenrecht der Juris GmbH.
Rechtsanwalt Dr. Uwe Diehr ist regelmäßig als Referent tätig.