Online-Weiterbildung F-011
Energieberater*in DIN EN 16247 (Modul 3)
Inhalt
Änderung: Ab dem 1. Juli 2023 geht die Zuständigkeit für die Zulassung von Energieberaterinnen und Energieberatern für die Bundesförderung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) vom BAFA auf die Deutsche Energie-Agentur (dena) über. Eine entsprechende Anpassung der u. a. Informationen und des Wordings erfolgt schnellstmöglich.
- Die Online-Weiterbildung ist berufsbegleitend möglich
- Lerndauer ca. 8 - 10 Stunden (je nach Vorkenntnissen)
Energieeffizienz und das Einsparen von Energie werden zunehmend zu zentralen Faktoren in Unternehmen, um die Kosten für Produktionsanlagen und Gebäude zu senken. Die Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS) ist bereits seit 2013 zwingende Voraussetzung für Energie- und Stromsteuerermäßigungen. Die politischen Rahmenbedingungen, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die CO2-Bepreisung machen Energieeinsparungen unumgänglich. Keine Frage: Wirtschaft und Industrie werden mehr denn je auf die Beratung durch Fachleute für Energiemanagement zurückgreifen. In Zusammenarbeit mit dem Fernstudieninstitut der Berliner Hochschule für Technik bieten wir eine modulare Weiterbildung im Bereich Energiemanagement an. Eine Übersicht über alle 3 Module und Kombinationsmöglichkeiten finden Sie auf unserer Übersichtsseite.
Einen detaillierten Überblick über die Lerninhalte finden Sie hier.
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Das lernen Sie in der Weiterbildung
Mit dem dena-Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ sind Energieaudits nach DIN EN 16247 und damit verbundene Energieberatungen für Nichtwohngebäude unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80% öffentlich förderfähig, wenn ein/e Energieberater*in sie durchführt, der/die vom der Deutschen Energie-Agentur (dena) als fachlich qualifiziert zugelassen wurde.
Energieberater/in müssen hierfür über eine entsprechende Grundqualifikation verfügen und benötigen darüber hinaus eine fachliche Zusatzqualifikation.
Durch die additionale Belegung von Modul 3 werden die Anforderungen an die Zusatzqualifikation von Energieberater*innen für die Energieberatung nach DIN EN 16247 (Energieaudit) vollständig abgedeckt.
Bitte beachten Sie, dass für die Zulassung als BAFA-Energieberater weitere Bedingungen zu erfüllen sind und dass verbindliche Aussagen zur Eignung für die Beraterzulassung direkt beim BAFA zu erfragen sind.