Inhalt
Die CE-Kennzeichnung steht allgemein dafür, dass ein Produkt auf der Grundlage europäischer Regelungen in Verkehr gebracht wird. Bei Bauprodukten ist aber beim Inverkehrbringen die Leistungserklärung - als »Reisepass« im euopäischen Binnenmarkt - das zentrale Werkzeug der Harmonisierung. Referent Matthias Springborn beschreibt das Grundkonzept der europäischen Harmonisierung und geht dabei auf die Besonderheiten der Bauproduktenverordnung ein. Diese weicht von der Vorgehensweise in anderen Harmonisierungssektoren ab, die z.B. keine Leistungserklärung kennen; das ist z. B. bei Auslegungsfragen sehr wichtig.
Das lernen Sie in der Weiterbildung
Sie erhalten alle wichtigen Informationen rund um die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung, sodass Sie die europäischen und nationalen Regeln optimal verstehen und erfolgreich anwenden können. Weitere Ziele:
- Verständnis für das Grundkonzept der Harmonisierung
- Kenntnis der Besonderheiten der Bauproduktenverordnung
- Kenntnis der Arten und Konzepte harmonisierter Spezifikationen
- Kenntnis über den Inhalt von Leistungserklärungen und der CE-Kennzeichnung, Kenntnis der Konsequenzen auf nationaler Ebene