Inhalt
Zu den entscheidenden Neuerungen des Werkvertrags- und Kaufrecht gehören die Einführung eines eigenen Bauvertragsrechts mit Sonderregeln für Verbraucher, Architekten und Bauträger sowie Änderungen im Kaufrecht. Mit der neuen Rechtslage werden sich zudem zahlreiche Regelungen – das betrifft insbesondere die Vertragsgestaltung, die Auftragsabwicklung und den Umgang mit Interessenkonflikten ändern. Wer sich mit der neuen Rechtslage frühzeitig vertraut macht, stärkt seine Handlungssicherheit und vermeidet Fehler.