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Für Hohlwellen in Antrieben von Schienenfahrzeugen gibt es bisher keine Auslegungsregeln beziehungsweise -anforderungen. Daher wurde basierend auf exemplarischen Messungen und Berechnungen mit der vorliegenden Norm eine Auslegungsgrundlage festgelegt. Sie wurde in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Fahrzeugherstellern, -betreibern sowie dem Eisenbahnbundesamt erarbeitet. Auch wenn die Hohlwellen logistisch wie der Antrieb mit dem Radsatz zusammengefasst sind, werden sie als primär gefedertes Bauteil dem Drehgestell zugeordnet.
Dokument wurde ersetzt durch DIN/TR 1639:2020-06 .
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