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Technische Regel Entwurf

VDI 3819 Blatt 4:2019-12 - Entwurf

Brandschutz für Gebäude - Anforderungen an Brandschutzpläne

Englischer Titel
Fire protection for buildings - Requirements for fire control plans
Ausgabedatum
2019-12
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
32

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Kurzreferat
Brandschutzpläne entwickeln sich vom ersten Entwurf über das Bauantragsverfahren bis zur Übergabe des Gebäudes und in der späteren Nutzung weiter. Die Gestaltung der Pläne ist derzeit von Autoren und Vorgaben einzelner Bauherren oder Behörden abhängig. Mit einem einheitlichen Standard soll die Vielfalt reduziert und die Aussagekraft/Lesbarkeit sichergestellt werden. Der Brandschutzplan stellt die zeichnerische Umsetzung der Brandschutzanforderungen dar. Aufgrund unterschiedlicher Gestaltung ist die Lesbarkeit von Plänen unterschiedlicher Autoren nicht gegeben. Mit dieser Richtlinie wird ein Standard vorgeschlagen um diese Vielfalt zu reduzieren. Darüber hinaus kann die Richtlinie auch zur Erstellung von Brandschutzplänen für Gebäude ohne Brandschutzkonzept angewendet werden. Die Empfehlungen dieser Richtlinie sind unabhängig von der Methode der Planerstellung, sie können sowohl bei der Handzeichnung, bei EDV-Zeichentools als auch bei der Ausgabe von Zeichnungen aus einem BIM-Werkzeug umgesetzt werden. Die beschriebenen Anforderungen beziehen sich dabei auf einen fertigen Plan (Papierausdruck oder pdf). Hierfür werden Mindestinhalte und -qualitäten in Leistungsphasen festgelegt; Gestaltungsempfehlungen gegeben; Grundlagen für ordnungsgemäße Planung, Errichtung und sicheren Gebäudebetrieb festgelegt.
Über dieses Produkt

Vorgaben zur Standardisierung von Brandschutzplänen – mehr Sicherheit in der Planung und Ausführung von Brandschutzmaßnahmen

Bisher gibt es für die Darstellung von Brandschutzplänen keine einheitlichen Vorgaben. In der Folge existieren daher verschiedene Modelle nebeneinander, Symbole, Abkürzungen und Farben sind willkürlich wählbar. Dies führt bisweilen zu Schwierigkeiten. Die VDI-Richtlinie 3819 Blatt 4 nimmt sich dieser Problematik an: Mit klaren Vorschlägen zur standardisierten Gestaltung trägt sie dazu bei, Brandschutzpläne unmissverständlich und damit sicherer zu machen. Mit den in dieser Richtlinie definierten Angaben können eindeutige Pläne erstellt werden; sie ermöglicht den am Bau beteiligten Personen und Unternehmen, schon während der Planung und der Errichtung eines Gebäudes das Höchstmaß an Betreiberverantwortung wahrzunehmen. Auf diese Weise können Bauherren wie auch Gebäudebetreiber die Risiken von Schäden minimieren. Denn verlässliche Standards sorgen auch beim Thema Brandschutzpläne für mehr Sicherheit und Zuverlässigkeit.

Anwendungsbereich

Anwendungsbereich der VDI-Richtlinie 3819 Blatt 4 ist die Erstellung von Brandschutzplänen, die sie als zeichnerische Umsetzung von Brandschutzkonzepten definiert. Die Richtlinie gilt nicht nur für neu aufzustellende Pläne, sondern auch für die Weiterentwicklung und Aktualisierung von Brandschutzplänen.

VDI 3819 Blatt 4 kann bei neu zu errichtenden Bauten ebenso zum Einsatz kommen wie bei Bestandsbauten.

Die Richtlinie gibt Vorschläge für die Anforderungen an Grundsätze und Inhalte von Brandschutzplänen. Sie benennt den nötigen Detailgrad und Mindestinhalte. VDI 3819 Blatt 4 definiert auch eine einheitliche grafischen Ausgestaltung, insbesondere hinsichtlich Farbe, Symbolen, Schraffierungen, Abkürzungen und Maßstäben.

Auch Thema dieser Richtlinie ist die benötigte Qualifikation zur Erstellung von Brandschutzplänen.

Aus dem Inhalt

  • Anwendungsbereich
  • Begriffe
  • Abkürzungen
  • Entwicklung von Brandschutzplänen in der Planung
  • Gestaltung von Brandschutzplänen
  • Qualifikation zur Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzplänen
  • Anhang: Beispiele für eine Planentwicklung
Inhaltsverzeichnis
ICS
13.220.20, 91.120.99
Auch enthalten in
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