Kurzreferat
Diese Richtlinie beschreibt die Anwendung von Systemen zur Bestimmung von Emissionen mittels kontinuierlich überwachter Prozessparameter (PEMS) an erdgasgefeuerten Verbrennungsanlagen. Sie gilt für Gasturbinen mit und ohne Abhitzekessel und ohne nachgeschaltete Abgasreinigung. PEMS können im gesetzlich geregelten Bereich als Alternative zu automatischen Messeinrichtungen (AMS) beispielsweise im Rahmen eines EU-Durchführungsbeschlusses bei Erdgas befeuerten Turbinen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 100 MW und weniger als 1500 Betriebsstunden jährlich oder bei bestehenden Gasturbinen mit offenem Kreislauf (OCGT) für die Schadstoffkomponenten NOx und CO eingesetzt werden. Anwendungsbereiche könnten darüber hinaus auch eine freiwillige Überwachung, Überwachung in speziellen Konstellationen aufgrund behördlicher Anforderungen oder Nutzung als Backupsystem sein. Diese Richtlinie ist in Verbindung mit der VDI 3952 Blatt 1 anzuwenden. Da die VDI 3952 Blatt 1 zurzeit in der Entwicklung und noch nicht veröffentlicht ist, sind bis zur Fertigstellung von Blatt 1 die entsprechenden Anforderungen, auf die in Blatt 2 verwiesen wird, mit der zuständigen Behörde im Rahmen eines vorzulegenden Überwachungskonzepts abzustimmen. Diese Richtlinie richtet sich an Hersteller von PEMS, an Eignungsprüfungsinstitute, an Prüflaboratorien, die den ordnungsgemäßen Einbau prüfen und solche Systeme kalibrieren und überprüfen, an Anlagenbetreiber, die PEMS zur Ermittlung von Emissionen einsetzen, und an Aufsichtsbehörden.