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Technische Regel Entwurf
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Sanitäre Anlagen gehören zu jedem Gebäude, in dem sich Menschen aufhalten. In Hinsicht auf Sicherheit, Hygiene und Komfort korrekte Sanitäranlagen müssen Bestandteil jeder Bauplanung sein. Besonderes Augenmerk kommt dabei auch der Barrierefreiheit zu. Aspekte der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit sind zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber gibt dafür mit einer Reihe von Verordnungen und Bestimmungen einen klaren Rahmen vor, der VDI und weitere Verbände konkretisieren und ergänzen diese in ihren Dokumenten. Die Richtlinienreihe VDI 6000 ist als Grundlagenreihe zu verstehen, die als anerkannte Regel der Technik die Erfahrungen und das Wissen des Vereins Deutscher Ingenieure versammelt und bereitstellt. Sie soll helfen, sowohl in Neubauten als auch bei der Bestandssanierung adäquat ausgelegte Sanitäranlagen und Sanitärräume zu installieren. Dies betrifft insbesondere Art und Anzahl der sanitären Ausstattungselemente, sicherheitstechnische Anforderungen, allgemeine Hygiene und Trinkwasserhygiene gemäß VDI 6023, Kosten- und Ressourceneffizienz, sowie eine nutzergerechte Ausführung der Anlagen selbst und der ihnen zugehörigen Zugänge und Bewegungsflächen.
Blatt 4 der Richtlinienreihe VDI 6000 behandelt die Besonderheiten bei Sanitärräumen in Versammlungsstätten. Anzahl der Sanitärausstattungselemente und Bewegungsflächen müssen in diesem Sonderfall für eine deutlich höhere Gästeanzahl und die Gleichzeitigkeit der Benutzung ausgelegt sein; Aspekte wie Diebstahlsicherheit und andere Sicherheitsaspekte unterliegen besonderen Bedingungen.
Verwendung der Richtlinie
VDI 6000 Blatt 4 enthält die Festlegungen für Sanitärräume von Veranstaltungsstätten und Veranstaltungsräumen, die in Planung, Ausführung und Betrieb zu beachten sind. Als Veranstaltungsstätten im Rahmen dieser Richtlinie gelten die in der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) erfassten Objekte, sowie weitere Bauten und Gelände, die dem sinngemäß entsprechen. Die Richtlinie soll die knapp gehaltenen Aussagen zur Sanitärausstattung in der VStättVO ergänzen und konkretisieren.
Die Richtlinie VDI 6000 Blatt 4 leitet bei der Bedarfsermittlung an. Hierbei sind die zu erwartende Gleichzeitigkeit der Nutzung, der Umfang und die Zusammensetzung des Nutzerkreises, Nutzung des Gebäudes und Veranstaltungsarten zu berücksichtigen. Die Richtlinie führt in die Ermittlung der erwartbaren Nutzungsgleichzeitigkeit anhand von Pausenzeiten ein. Es werden die Bedarfszahlen für die Grundausstattung von Sanitärräumen dargestellt. Aspekte der Barrierefreiheit und Geschlechterneutralität werden berücksichtigt.
Zu den im Grundlagenblatt VDI 6000 Blatt 1 beschriebenen sanitären Ausstattungselemente werden in Blatt 4 die für Versammlungsstätten relevanten Gesichtspunkte näher definiert.
Richtlinie VDI 6000 Blatt 4 beinhaltet auch Hinweise zur zweckmäßigen Grundrissplanung.
Die Richtlinie VDI 6000 Blatt 4 ist ausschließlich in Verbindung mit Blatt 1 der Reihe anzuwenden.
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