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Technische Regel Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]

VDI-MT 5900 Blatt 3:2022-06 - Entwurf

Sachverständige für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr - Unfallanalyse

Englischer Titel
Experts in automotive and road transport - Accident analysis
Ausgabedatum
2022-06
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
44

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Kurzreferat
Beginnend mit dem ersten Auftreten von Kraftfahrzeugen, wurde vom Staat ein System von rechtlichen Regelungen und weiteren Sicherheitsmaßnahmen geschaffen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. In diesem System spielen Sachverständige für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr eine unverzichtbare und sicherheitsentscheidende Rolle, indem sie beispielsweise technische Fahrzeuguntersuchungen und Fahrerlaubnisprüfungen durchführen. Weiter analysieren und rekonstruieren sie Verkehrsunfälle, und nicht zuletzt begutachten und bewerten sie Fahrzeuge und Fahrzeugschäden. Diese Beispiele zeigen die große Vielfalt und die hohe gesellschaftliche Bedeutung des Tätigkeitsspektrums von Sachverständigen für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr auf. In der Richtlinie werden die Kompetenzen und Anforderungsniveaus dargestellt, über welche die Sachverständigen für Unfallanalyse nach dem Abschluss ihrer (Befugnis-)Ausbildung verfügen sollen. Die Richtlinie ist an die Sachverständigen für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr gerichtet, die sich im Schwerpunkt ihrer Arbeit mit dem Tätigkeitsfeld Unfallanalyse beschäftigen.
Über dieses Produkt

Ausbildung und Prüfung zum Sachverständigen: Voraussetzungen, Lerninhalte, Prüfungsablauf und mehr

„Sachverständiger für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr“ – wer das hört, denkt sofort an einen offiziell bestellten Experten, der sicher nach streng festgelegten Kriterien ausgebildet und geprüft wurde. Doch das ist in Deutschland leider noch nicht der Fall. Tatsächlich weichen die Voraussetzungen, die ein Sachverständiger erfüllen muss, bisweilen so stark voneinander ab wie der Werdegang bis dahin, da der Begriff Sachverständiger nicht geschützt ist. Es liegt auf der Hand, dass klare Standards für mehr Sicherheit und eine verlässlichere Qualität sorgen würden. Die vorliegende Richtlinie VDI-MT 5900 Blatt 3 soll dazu beitragen, aus der noch zu schwammigen Bezeichnung des Sachverständigen ein geschütztes Berufsbild zu machen, auf dessen Kompetenz und bedingungslose Professionalität man sich verlassen kann. Sie will Mindestqualifikationen installieren, die bei der Ausbildung zum Sachverständigen für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr verbindlich sind, und die über das hinausgehen, was qualifizierte Stellen bereits an Anforderungen stellen.

Verwendung der Richtlinie

VDI-MT 5900 Blatt 3 enthält die Anforderungen an die Kompetenz von Sachverständigen für Unfallanalyse. Sie bietet eine Aufstellung der Lehr- und Lerninhalte, die zur erfolgreichen abschließenden Prüfung zum Sachverständigen für Unfallanalyse befähigen sollen.

Die Richtlinie legt die Eingangsvoraussetzungen von auszubildenden Sachverständigen fest, sowie die Qualifikationen der an der Schulung beteiligten Referenten/Referentinnen und der Schulungseinrichtungen, in denen gelehrt wird. Sie benennt die Inhalte, die fachliches und methodisches Professionswissen aus verschiedenen Bereichen umfassen, und auch einen Exkurs zum ethischen Professionswissen beinhalten.

Die Richtlinie VDI-MT 5900 Blatt 3 definiert den Ablauf des mündlichen und des schriftlichen Teils der Sachverständigenprüfung und weitere Prüfungsinhalte. Auch Festlegungen zu Arten des schriftlichen Qualifikationsnachweises, zu obligatorischen Weiterbildungen und der Thematik der Anerkennung bisheriger Zugänge zum Berufsbild des Sachverständigen für Unfallanalyse sind Bestandteil dieser Richtlinie.


Aus dem Inhalt

  • Anwendungsbereich
  • Normative Verweise
  • Begriffe
  • Abkürzungen
  • Schulung
  • Eingangsvoraussetzungen
  • Qualifikation des Referenten/Referentinnen
  • Qualitätsmerkmale der Schulungseinrichtungen und Schulungen
  • Lehr-/Lerninhalte
  • Prüfung
  • Zertifikat, Urkunde, Bescheinigung
  • Fortbildung
  • Qualitätssicherungsmaßnahmen
  • Anerkennung bisheriger und anderer Berufszugänge
  • Anhang: Kompetenzen und zu erreichende Anforderungsniveaus
  • Schrifttum
Inhaltsverzeichnis
ICS
03.160, 03.220.20
Ersatzvermerk

Dokument wurde ersetzt durch VDI-MT 5900 Blatt 3:2024-04 .

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