Kurzreferat
Diese Richtlinie beschreibt die Thematik der Anbindung von Softwaresystemen bei notwendiger verteilter Datenhaltung. Da Schnittstellen mit ihrem jeweiligen Prozessbezug meist eine vollständige Datenbasis bedingen, spielen sie häufig beim Start der CAFM-Implementierungsphase eine eher nachgelagerte Rolle. Eine Realisierung erfolgt oft erst in einer späteren Ausbauphase. Umso wichtiger ist es, von Beginn an mit einem entsprechenden Konzept Klarheit in der Aufgabenstellung und Realisierbarkeit zu schaffen. Das richtige Schnittstellenkonzept ist letztendlich eines der Erfolgskriterien für ein effizientes CAFM-System. Die Richtlinie geht insbesondere auf wichtige Arten von Schnittstellen, den möglichen Umfang des Datenaustausches und eine allgemeine Vorgehensweise zur Schnittstellendefinition und -integration ein. Hierbei wird durch die Erläuterung wichtiger Begriffe der Informationstechnologie (IT) und den Bezug auf Beispiele das Verständnis der IT-Problematik erleichtert. Damit soll die Richtlinie auch für einen Leserkreis verständlich sein, der über nur geringe IT-Kenntnisse verfügt. Eine einheitliche Verwendung von Begrifflichkeiten im Kontext der CAFM-Software-Einführung und Funktionserweiterung unterstützt zudem die interdisziplinäre Verständigung zur softwaretechnischen Umsetzung der unternehmensspezifischen FM-Fachanforderungen. Die Richtlinie hilft somit bei der Klärung von Fragen zum Schnittstellenumfang, bei dem Datenlieferanten und -empfänger in ein CAFM-System zu integrieren sind.