Kurzreferat
Die Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 992/1 gelten für die von gewerblichen Wäschereibetrieben ausgeführte sachgemäße Wäschepflege von textilen Fertigwaren der Objektwäsche und Haushaltswäsche bzw. für die von Institutionen erbrachten entsprechenden Dienstleistungen. Das Hygiene-Supplement gilt in Verbindung mit den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 992/1 für die von gewerblichen Wäschereibetrieben ausgeführte sachgemäße Wäschepflege von textilen Fertigwaren der Hotelwäsche und der Gastronomie mit ihren besonderen hygienischen Anforderungen, z. B. durch pandemische Ausbreitung von Bakterien und Keimen. Die Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 992/2 gelten in Verbindung mit den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 992/1 für die von gewerblichen Wäschereibetrieben ausgeführte sachgemäße Wäschepflege von textilen Fertigwaren der Krankenhauswäsche mit ihren besonderen hygienischen Anforderungen bzw. für die von Institutionen erbrachten entsprechenden Dienstleistungen. Die Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 992/3 gelten für die von gewerblichen Wäschereibetrieben ausgeführte sachgemäße Wäschepflege von textilen Fertigwaren aus Lebensmittelbetrieben. Die Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 992/4 gelten für sachgemäße Wäschepflege von Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen.