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Technische Regel [AKTUELL]

VDI 2770 Blatt 1:2020-04

Betrieb verfahrenstechnischer Anlagen - Mindestanforderungen an digitale Herstellerinformationen für die Prozessindustrie - Grundlagen

Englischer Titel
Operation of process engineering plants - Minimum requirements for digital manufacturer information for the process industry - Fundamentals
Ausgabedatum
2020-04
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
92

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Kurzreferat
Die Richtlinie beschreibt die standardisierte Beschaffenheit von Herstellerinformationen. Diese Herstellerunterlagen enthalten Informationen, die für die richtige Auslegung, Aufstellung, Inbetriebnahme, Ersatzteilbevorratung, Bedienung, Reinigung, Inspektion, Wartung und Instandsetzung erforderlich sind. Darüber hinaus gibt es gesetzliche Bestimmungen, die das Vorhandensein bestimmter Herstellerunterlagen, wie CE-Konformitätserklärungen, ATEX-Zertifikate oder Werkstoffzeugnisse, vorschreiben. Die Übertragung dieser Informationen in die IT-Systeme der Anlagenbetreiber wird durch die Anwendung der Richtlinie vereinheitlicht, um den Aufwand für Hersteller und Betreiber zu minimieren. Die Standardisierung der Beschaffenheit von digitalen Herstellerinformationen ist eine Basistechnologie, die eine vollautomatisierbare Übertragung der Informationen als Datenobjekt aus den IT-Systemen des Herstellers in die IT-Systeme des Anwenders ermöglicht. Durch diese Standardisierung kann zukünftig jede Einzelinformation eindeutig identifiziert und dadurch in allen IT-Systemen abgerufen werden. Dadurch entfällt das ressourcenintensive Suchen in der Herstellerdokumentation nahezu vollständig. Dies ermöglicht, bei gleichem Ressourceneinsatz - eine deutliche Intensivierung der Nutzung von technischen Informationen zur Verbesserung der Prozessabläufe in Produktionsanlagen. Die hierdurch erreichbaren Kosteneinsparungen sichern nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland.
Über dieses Produkt

Klassifizierung von Dokumenten, Dokumentation und zulässige Dateiformate in der digitalen Herstellerinformation

Überall dort, wo produziert wird, müssen ständig neue Objekte bereitgestellt werden, um die Prozesse am Laufen zu halten. Betrieb, Instandhaltung und Vergrößerung von Anlagen machen den Einsatz von neuen Objekten notwendig. Diese Objekte sind mit Herstellerinformationen versehen, deren Bereithaltung zum Teil vom Gesetz verlangt wird, und zum anderen Teil für den Anwender sinnvoll ist. Auch in Zeiten fortschreitender Digitalisierung handelt es sich bei den Herstellerinformationen häufig noch um Papierdokumente, jedoch nimmt der Anteil digitaler Dokumente stetig zu. Aufbereitung und Inhalt dieser digitalen Herstellerinformationen sind in Ermangelung klarer Richtlinien bisher uneinheitlich, es fehlt an einer verbindlichen Struktur, nach der diese Dokumente aufgebaut sein müssen. Diese VDI-Richtlinie setzt einen Standard für die Anforderungen an digitale Herstellerinformationen. Sie soll zur Grundlage einer internationalen Harmonisierung in Form einer ISO-/IEC-Norm werden. Sie richtet sich an Hersteller und Anwender in der Prozessindustrie, die digitale Herstellerinformationen bereitstellen oder nutzen.

Anwendungsbereich

Anwendungsbereich der VDI-Richtlinie 2770 Blatt 1 ist das Definieren von Anforderungen an digitale Herstellerinformationen für technische Objekte. Die Richtlinie gilt sowohl für den Aufbau der Informationen, als auch für ihre Übergabe.

Technische Objekte, die in dieser Richtlinie erfasst werden, sind beispielsweise Kraft- und Arbeitsmaschinen, Aggregate und Anlagen, Apparate, Baugruppe und Bauteile. Als digitale Herstellerinformationen ist jede Form objektbezogener Informationen in digitaler Form bezeichnet, die vom Hersteller an den Nutzer gegeben werden.

Bei den in VDI 2770 Blatt 1 definierten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen. Diese betreffen die Klassifizierung der Dokumente, den Aufbau der Dokumentation, die notwendig beinhalteten Metadaten sowie die Dateiformate, in denen die Informationen geliefert werden dürfen.

Nicht im Anwendungsbereich dieser Richtlinie sind inhaltliche Vorgaben für die Herstellerinformationen, sowie Prüfungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Auch das Änderungsmanagement ist in VDI 2770 Blatt 1 nicht erfasst.

Aus dem Inhalt

- Anwendungsbereich

- Normative Verweise

- Begriffe

- Abkürzungen

- Grundsätzliche Festlegungen

- Festlegung zur Klassifizierung der Dokumente

- Festlegungen zum Aufbau der Dokumentation

- Festlegungen zu Metadaten

- Festlegungen zu Dateiformaten

- Integrität von Informationen

- Anhang A: Ausführungsbeispiel

- Anhang B: Zuordnung der Dokumentenarten der Norm DIN EN 61355-1 zu den Kategorien der Richtlinienreihe VDI 2770

- Anhang C: Beschreibung der Metadaten

- Anhang D: Umsetzung des Informationsmodells als XML-Schema

- Schrifttum

- Benennungsindex englisch-deutsch

Inhaltsverzeichnis
ICS
01.110, 25.040.40, 35.240.30
Auch enthalten in
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