Die Richtlinie bestimmt für alle am Abbruch Beteiligten, Verfahren und Beurteilungsgrundlagen für die Planung und Durchführung des Abbruchs von Bauwerken und technischen Anlagen. Sie wendet sich auch an Facility-Manager, insbesondere im Bereich des technischen Gebäudemanagements, vor allem in den Lebenszyklusphasen "Betrieb und Nutzung" und "Umbau/Sanierung" gemäß GEFMA 100.