Kurzreferat
Entrauchungsventilatoren sind Bauprodukte - für sie gelten: die Bauproduktenrichtlinie auf Basis der Grundlagendokumente, umgesetzt durch das Bauproduktengesetz, die Bauordnungen der Länder in Verbindung mit den Technischen Regeln der Bauaufsichtsbehörden, die Bauregellisten, aufgestellt und veröffentlicht vom DIBt in Verbindung mit Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassungen. Bauprodukte müssen "brauchbar" sein, damit das Bauwerk wesentliche Anforderungen erfüllen kann, und eine wesentliche Anforderung ist "der Brandschutz", so geschrieben in den Grundlagendokumenten der EG. Entrauchungsventilatoren sind Bestandteil der Bauregelliste B Teil 1 des Deutschen Instituts für Bautechnik und unterliegen dem Geltungsbereich harmonisierter Normen nach der Bauproduktenrichtlinie. Entrauchungsventilatoren dürfen nur in den Geschäftsverkehr gebracht werden, wenn sie von einer notifizierten Prüf-/Zertifizierungsstelle zertifiziert sind und der Hersteller das CE-Zeichen (Konformität in Bezug auf EN 12101-3) angebracht hat. Voraussetzung hierfür ist eine Prüfung des Ventilators (oder der Baureihe) gemäß EN 12101-3 und eine werkseigene Produktionskontrolle, die durch die Zertifizierungsstelle fremdüberwacht wird.