Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

im Jahr unseres 100-jährigen Bestehens stellen wir uns als Teil der DIN-Gruppe für die Zukunft auf – mit einem neuen Namen. 

Am 22. April 2024 ist es so weit:

Aus Beuth Verlag wird DIN Media. 

Mehr über unsere Umbenennung und die (Hinter)Gründe erfahren Sie hier.

Herzliche Grüße
Ihr Beuth Verlag

Wir sind telefonisch für Sie erreichbar!

Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr

Beuth Kundenservice
Telefon +49 30 58885700-70

Technische Regel [ZURÜCKGEZOGEN] Artikel ist nicht bestellbar

VdS 2380:2019-03

VdS-Richtlinien für Feuerlöschanlagen - Feuerlöschanlagen mit nichtverflüssigten Inertgasen - Planung und Einbau

Englischer Titel
VdS Guidelines for Fire Extinguishing Systems - Fire Extinguishing Systems Using Non-liquefied Inert Gases - Planning and Installation
Ausgabedatum
2019-03
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
152
Ausgabedatum
2019-03
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
152

Schnelle Zustellung per Download oder Versand

Sicherer Kauf mit Kreditkarte oder auf Rechnung

Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung

Kurzreferat
Diese Richtlinien enthalten Bestimmungen für die eigentliche Löschanlage und deren einzelne Bestandteile sowie Anforderungen an die zu schützenden Gebäude und Einrichtungen. Diese Richtlinien entsprechen dem heutigen Stand der Technik. Diese Richtlinien gelten für Risiken: die in Anhang C aufgeführt und für die Auslegungskonzentrationen festgelegt sind; für die die Auslegungskonzentration nach Anhang C bestimmt ist; deren Auslegungskonzentration durch anerkannte Prüfverfahren ermittelt wurde und Mengenbemessungen sowie ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung mit VdS abgestimmt worden sind. Wenn Löschgase zum Schutz anderer als der unter Anhang C aufgeführten Risiken eingesetzt werden, so dürfen sie nicht bei Bränden mit der Beteiligung folgender Stoffe eingesetzt werden: Chemikalien, die Sauerstoff abgeben können, z. B. Zellulosenitrat; Oxidationsmittel enthaltende Gemische, z. B. Natriumchlorat; Chemikalien, die sich selbst thermisch zersetzen können, z. B. organische Peroxide; reaktionsfreudige Metalle, z. B. Natrium, Kalium; feste Stoffe, in denen Brände schnell tief sitzend werden können. Für Sonderanwendungen ist Rücksprache mit der Technischen Prüfstelle von VdS zu halten. Diese Richtlinien gelten nicht für Anlagen zum Schutz von offenen oder teilumschlossenen Einrichtungen sowie Explosionsunterdrückungs- und Inertisierungsanlagen. Diese Richtlinien legen Mindestanforderungen fest.
Ersatzvermerk

Dokument wurde ersetzt durch VdS 2380:2022-09 .

Lade Empfehlungen...
Lade Empfehlungen...