Kurzreferat
Die Richtlinien gelten für Sprinkleranlagen, in denen Normalsprinkler, (Flach-) Schirmsprinkler oder Seitenwandsprinkler in Nass- oder Trockenanlagen eingebaut sind. Die Richtlinien sind nicht auf Anlagen mit besonderen Sprinklern, wie z.B. ESFR-Sprinkler, oder auf Sprinkleranlagen in Kombination mit Brandmeldeanlagen anzuwenden; hierzu werden besondere Prüfrichtlinien erarbeitet. Grundlage für die Revision ist die Abnahmeprüfung durch die Technische Prüfstelle, VdS Schadenverhütung GmbH Köln. Die Abnahmeprüfung ist erforderlich bei Erstinstallation einer Sprinkleranlage; Installation einer neuen Sprinklergruppe; Erweiterung der Anlage auf ein anderes Gebäude/einen abgetrennten Bereich, der bislang nicht zum gesprinklerten Bereich gehört hat; Überschreitung des Zeitraums der turnusmäßigen Revision um das Zweifache; Änderungen am Sprinklerrohrnetz, die eine Hydrauliküberprüfung notwendig werden lassen; Änderung der Brandgefahrenklasse.