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VdS 2859:2019-05

VdS-Richtlinien für die Anerkennung von Sachverständigen für Elektrothermografie (Elektrothermografen)

Ausgabedatum
2019-05
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
20

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Normen-Ticker 1
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2019-05
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Deutsch
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Kurzreferat
Die Zertifizierungsstelle von VdS Schadenverhütung (nachstehend VdS-Zertifizierungsstelle genannt) bietet Sachverständigen für Elektrothermografie (im Folgenden kurz als Elektrothermografen bezeichnet) ein Anerkennungsverfahren an. Zugang zum Anerkennungsverfahren haben natürliche Personen, die a) eine Ausbildung als Geselle, Meister oder Techniker im Fach Elektrotechnik oder ein Hochschulstudium (Elektroingenieur) abgeschlossen haben, Hinweis: Für Ingenieure (Hoch- oder Fachhochschulabsolventen technischer Fachrichtung) ohne Ausbildung als Elektrofachkraft wird ein Nachweis als Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 gefordert. b) mindestens 1 Jahr mit der Elektrothermografie hauptberuflich oder 2 Jahre nebenberuflich beschäftigt sind und hierzu mindestens 25 elektrothermografische Untersuchungsberichte vorlegen können. Dabei ist es möglich, 5 Berichte in Kopie einzureichen und über die restlichen 20 eine entsprechende Referenzliste beizulegen, c) in Bezug auf die Elektrothermografie spezifische Kenntnisse im elektrotechnischen Bereich gemäß Anhang A nachgewiesen haben, d) sofern erforderlich, die Qualifikationsprüfungen, wie sie im Anhang A beschrieben werden, bestanden haben, e) über eine ausreichende Sehfähigkeit verfügen, um Thermogramme erstellen und beurteilen zu können.
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