Kurzreferat
Diese Richtlinien beschreiben das Anerkennungsverfahren für technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) eines integrierten Managementsystems bzgl. Qualität, Arbeitsschutz und Informationssicherheit eines Unternehmens, seiner Mitarbeiter und Prozesse. Die Umsetzung des integrierten Managementsystems (IMS) stellt eine erweiterte Alternative zu einem Qualitätsmanagementsystem gemäß ISO 9001 dar. Zugang zu diesem Verfahren haben Unternehmen, die nach VdS 3403 VdS-anerkannt sind oder nach VdS 2843/VdS 3160 über eine Zertifizierung als Fachfirma nach DIN 14675 verfügen oder mindestens eines dieser Verfahren beauftragt haben. Bei Unternehmen mit rechtlich selbstständigen Niederlassungen (Leistungserbringung durch unterschiedliche Firmierungen an einem oder mehreren Standorten) muss für jede Betriebsstätte des Unternehmens ein Anerkennungsverfahren nach diesen Richtlinien durchgeführt werden. Das integrierte Managementsystem (IMS) erfüllt definierte Anforderungen in Anlehnung an einschlägige Normen und Richtlinien, z. B. von Qualitäts- und Arbeitsschutzschutzmanagementsystemen sowie zusätzliche Aspekte zur IT Sicherheit. Dies stellt grundsätzlich einen Mehrwert für Unternehmen dar und erhöht die Zuverlässigkeit und das Vertrauen gegenüber deren Kunden und Auftraggebern. Hinweis: Im Rahmen einer ergänzenden Zertifizierung zu einem zertifizierten Qualitätsmanagementsystem gemäß ISO 9001 durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle entfallen die Kriterien zu den TOM bzgl. Qualität.