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Baulicher und anlagentechnischer Brandschutz

Für einen verlässlichen Brandschutz in Bauwesen und TGA: Mit Normen und Fachbüchern von Beuth gehen Sie auf Nummer sicher. Die Standardwerke „Basiswissen Brandschutz“ und „Brandschutz im Bestand“ lassen keine Fragen offen. Und die praxisnahen Weiterbildungen der DIN-Akademie sorgen dafür, dass Ihr Personal professionell geschult ist und im Ernstfall gezielt und wirksam handeln kann.

Baulicher Brandschutz

von Bettina Gehbauer-Schumacher

Baulicher Brandschutz will das Wichtigste schützen: Leib und Leben. Aus diesem Grund ist er gesetzlich vorgeschrieben und in zahlreichen Normen und Richtlinien verankert. Auch wenn es heute teilweise sehr spezielle Anforderungen an Gebäude gibt – mit einer sorgfältigen und überlegten Planung lassen sie sich gut umsetzen. Deshalb lohnt es sich für Bauherren, Planer, Anlagenbauer und Betreiber, gut über Brandschutz informiert zu sein und ihre Mitarbeiter immer auf dem Laufenden zu halten.

Wenn über Brandschutz berichtet wird, dann oft negativ. Er führe – wie zum Beispiel im Fall des Berliner Großflughafens – zu erhöhten Kosten und zu Verzögerungen beim Bau sowie bei der Abnahme von Immobilien. Die größten Stolpersteine entstehen aber in der Regel dadurch, dass das Thema „baulicher Brandschutz“ erst zu einem relativ späten Zeitpunkt bedacht wird und dann auch noch mit einem allzu knappen Budget umgesetzt werden soll. Ein verlässlicher Brandschutz bringt zum Teil aufwendige Maßnahmen mit sich, rettet aber im Ernstfall Menschenleben und schützt vor enormen materiellen Schäden. Erst 2017 zeigte der verheerende Brand in dem Wohngebäude „Grenfell Tower“ in London, dass die Missachtung von Brandschutzvorschriften erschreckende Folgen haben kann.

Worin besteht baulicher Brandschutz?

In Deutschland gibt es ein dichtes Netz an Rechtsvorschriften zum Brandschutz, zum Beispiel die Bauordnungen und technischen Baubestimmungen der Bundesländer. Denn Brandschutz dient dem Schutz von Leben, Gesundheit, Eigentum, Besitz, Umwelt und der öffentlichen Sicherheit. Er gliedert sich in mehrere Bereiche:

  • Vorbeugender Brandschutz soll das Entstehen und Ausbreiten eines Brands verhindern. Um gegebenenfalls Feuer und Rauch eindämmen zu können, wird im Vorfeld beispielsweise auf Größe, Aufbau und Unterteilung der Gebäude geachtet. Ebenso auf die Art, die Eigenschaften und die Menge der verwendeten Materialien sowie auf Gefahrstoffe und Zündquellen.
  • Darüber hinaus gilt es, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, unter anderem die Installation von Brandmelde- und Sprachalarmanlagen nach DIN 14675 sowie die Benennung von Brandschutzbeauftragten.
  • Abwehrender Brandschutz kommt zum Einsatz, wenn ein Feuer bereits ausgebrochen ist. Er erlaubt das Durchführen von Löscharbeiten, damit der Brand und seine Auswirkungen möglichst beherrschbar sind. Er fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Feuerwehr.

Der vorbeugende hat den abwehrenden Brandschutz einzubeziehen, zum Beispiel müssen Rettungswege geplant und beschildert werden. Nicht umsonst entstanden die Grundprinzipien des baulichen Brandschutzes aus den Erfahrungen, dass sich Brände früher schneller ausbreiten konnten, weil die Häuser dicht aneinander standen, häufig aus leicht brennbaren Baustoffen errichtet waren und über offene Feuerstätten verfügten.

Welche Vorschriften regeln den baulichen Brandschutz?

Bewertungsmaßstab für das Brandverhalten von Bauprodukten und Bauarten ist die europäische Normenreihe DIN EN 13501 mit ihren sieben Klassen (A1, A2, B, C, D, E, F). Auf nationaler Ebene gilt DIN 4102 mit ihren Einteilungen in nicht brennbare (A) und brennbare Baustoffe (B). DIN EN ISO 13943 enthält Regelungen zum Brandschutz-Vokabular auseinander und sorgt dafür, dass die Terminologie einheitlich verwendet wird.

Für Stahlbeton- und Spannbetontragwerke gibt es DIN EN 1992, für Stahlbauten DIN EN 1993. DIN EN 1995 umfasst den Holzbau, DIN 18230 den bautechnischen Brandschutz in Industriebauten. Verschiedene Normen beschreiben Anlagen zur Überwachung von Wohn- und Nichtwohngebäuden, darunter DIN 14675 für Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA). Darüber hinaus sind Normen zu Flucht- und Rettungswegen, zu Feststellanlagen, Glas, Brandschutzzeichen und Brandmeldeanlagen zu beachten, und es gibt spezielle Fachliteratur zu baulichem Brandschutz in Krankenhäusern oder zu Sicherheitstechnik.

Brandwarnanlagen und Brandmeldeanlagen unterliegen verschiedenen DIN-Normen.

Bereits diese Übersicht zeigt, wie vielfältig und komplex das Aufgabengebiet des Brandschutzes ist. Anforderungen des Bauordnungsrechts, von Versicherungsunternehmen oder Bauherren können es notwendig machen, einen Gutachter zu beauftragen und dessen Brandschutzkonzept bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einzureichen und genehmigen zu lassen. Wer Brandschutz-Fachplaner ist, kann diese Tätigkeit selbst anbieten und hat die Möglichkeit, sich als Nachweisberechtigter in die Listen der Architekten- oder Ingenieurkammern eintragen zu lassen.

Moderne Gebäude werden von zahlreichen Leitungen durchdrungen. Das führt zu potenziellen Konflikten mit den Vorschriften der Bauaufsicht, die eine Abschnittstrennung mit Brandwänden und feuerbeständigen Geschossdecken voraussetzt. Deshalb müssen hier spezielle Feuerschutzeinrichtungen vorhanden sein. Rohr- und Elektroleitungen, die durch mehrere Brandabschnitte verlaufen, sind zum Beispiel durch Brandschotte zu sichern.

Neue Technologien verändern die Rahmenbedingungen

Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes bieten viele Möglichkeiten, die Schutzziele zu erreichen. Dabei kann auch die Digitalisierung helfen: Building Information Modeling (BIM) für Planung, Bau und Betrieb sowie eine intelligente Verknüpfung der Technik, die Wartungsarbeiten und die notwendigen Schritte im Falle eines Alarms erleichtert und dokumentiert.

Der vorbeugende Brandschutz bewegt sich im Spannungsfeld zwischen öffentlichen Aufgaben und privaten Interessen. Baulicher Brandschutz im Bestand kann beispielsweise die Aufgabe umfassen, den Denkmalschutz mit den Wünschen der Bauherren zu verbinden. Folglich geht es immer darum, welches Konzept die unterschiedlichen Anforderungen im Einzelfall angemessen vereint. Eine frühzeitige, integrale Herangehensweise hilft, veranschlagte Kosten und Bauzeiten einzuhalten.

Publikationen

Publikation Beuth Praxis 2022-05

IBA Brandschutzleitfaden
Brandschutztechnische Empfehlungen zur Verwendung von Sitzmöbeln in Büros und Bildungseinrichtungen in Deutschland - Anforderungen und Prüfungen

ab 24,80 EUR inkl. MwSt.

ab 23,18 EUR exkl. MwSt.

Publikation Beuth Praxis 2021-08

Brandschutz im Baudenkmal
Wohn- und Bürobauten

ab 44,00 EUR inkl. MwSt.

ab 41,12 EUR exkl. MwSt.

Publikation Beuth Praxis 2020-06

Basiswissen Brandschutz
Band 2: Anlagentechnik

ab 48,00 EUR inkl. MwSt.

ab 44,86 EUR exkl. MwSt.

Weiterbildungen: Das müssen Brandschutz-Profis können

Die Brandschutz-Vorgaben für Neubauten und Sanierungen sind komplex. Ende der 1990er-Jahre ist eine Vielzahl an Richtlinien und Verordnungen entstanden. Mit dem Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 (BauROG) wurden schlankere gesetzliche Regelungen im Baurecht beschlossen, und 2002 gab es eine neue Musterbauordnung (MBO). Wo Gesetze und Richtlinien nicht ins Detail gehen, gibt es DIN-Normen als anerkannte Regeln der Technik. Damit ein Brandschutzkonzept alle Vorgaben erfüllt und zum Bauprojekt passt, müssen Brandschutzfachleute die Planerinnen und Planer unterstützen.

Brandschutzkonzept vom Experten

Eine Baugenehmigung wird nur dann erteilt, wenn der erforderliche Brandschutznachweis mitgeliefert wird. Damit ein Brandschutzkonzept von behördlicher Seite genehmigt wird, muss es alle Schutzziele aufweisen und damit

  • der Entstehung von Bränden vorbeugen,
  • die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern,
  • die Rettung von Mensch und Tier bei Bränden möglich machen,
  • die Voraussetzungen für wirksame Löscharbeiten schaffen.

Mindestanforderungen sind die Vorschriften der Landesbauordnungen. Bauordnungsrecht, Baurecht und Brandschutzrecht müssen mit öffentlichen und rechtlichen Interessen in Einklang gebracht werden und im Brandschutzkonzept abgebildet sein. Das ist eine komplexe Aufgabe, die am besten von Brandschutz-Fachplanerinnen und -planern geleistet werden kann.

Der vorbeugende Brandschutz hat dabei eine große Bedeutung. Die Brandschutzplanerin wird ein valides Brandschutzkonzept bereits zu Beginn der Bau- oder Sanierungsphase entwickeln, weil für den baulichen Brandschutz

  • die Geometrie und die Lage der Gebäude,
  • die Anordnung der Flucht- und Rettungswege,
  • die Brennbarkeit der Baustoffe und
  • die Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen

entscheidend sind. Wirtschaftlich ist ein Brandschutzkonzept umso günstiger, je zeitiger und umfassender es geplant wird. Denn wenn die Behörden Nachbesserungen fordern, kann das teuer werden.

Brandschutzplaner müssen auch den anlagentechnischen Brandschutz in ihrem Konzept berücksichtigen. Hinzu kommen die Gesamtheit aller Anlagen zur Erkennung von Bränden (Branddetektion), Alarmgeber und Sirenen (Brandsignalisation), Brandlöschung und Verhinderung der Brandausbreitung.

Brandschutzexperten entlasten die Bauplaner

Eine Weiterbildung zur Fachplanerin oder zum Fachplaner für Bauschutz umfasst ein umfangreiches Themenfeld. Neben den Grundlagen und Vorschriften des Brandschutzes, dem baulichen und technischen Brandschutz werden auch die Grundlagen von Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten vermittelt. Aufgrund der detaillierten Wissensvermittlung müssen die zukünftigen Brandschutzplaner bereits Fachwissen mitbringen. Deshalb ist entweder ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine längere Berufstätigkeit erforderlich. Architekten, Ingenieure oder Techniker sowie Meister im Bauhandwerk können sich auch online ausbilden lassen. Die ausgebildeten Brandschutzexperten können als Fachplaner oder Sachverständige, als Fachbauleiter oder Bau- und Objektüberwacher eingesetzt werden.

DIN-Seminare zum Brandschutz

Die DIN-Akademie bietet Praxiswissen auf dem neusten Stand. Lassen Sie sich zum Brandschutzbeauftragten oder zur Fachplanerin Brandschutz weiterbilden – ganz einfach online.
Oder nutzen Sie unsere Einzelseminare zu brandschutztechnischen Fragen. Hier geht es zu unserem Weiterbildungsangebot.

Brandschutzbeauftragter im Unternehmen

Laut Muster-Industriebaurichtlinie muss für Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Versammlungsstätten und für Industriebetriebe mit einer Größe von mehr als 5000 m² Nutzfläche ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden. Für kleinere Betriebe und Einrichtungen mit erhöhter Brandgefahr wird empfohlen, einen externen Brandschutzbeauftragten einzubeziehen. Für bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten) können Behörden bestimmen, dass Brandschutzbeauftragte eingesetzt werden. Außerdem kommt es vor, dass Sachversicherer verlangen, dass ein Brandschutzbeauftragter im Unternehmen tätig ist.

Wer eine Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten absolviert hat, kann

  • die Brandrisiken im Unternehmen beurteilen,
  • die rechtlichen Vorgaben prüfen und deren Einhaltung überwachen,
  • im Bereich des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes beraten,
  • die Durchführung von Brandschutzbegehungen begleiten,
  • den Kontakt zu Aufsichtsbehörden und Feuerwehr halten und
  • für die Mitarbeitenden im Unternehmen Sicherheitsschulungen anbieten.

Die Position des Brandschutzbeauftragten verlangt verantwortungsbewusstes Handeln. Ähnlich wie beim Fachplaner für Brandschutz sind eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein Hochschulabschluss oder eine längere Berufstätigkeit mit brandschutztechnischen Anlagen Voraussetzung für die Weiterbildung. Besonders Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsleiter, Bauleiter, Betriebsingenieure und Meister, zu deren Arbeitsgebiet die Instandhaltung von Sicherheitsanlagen gehört, profitieren von der Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten. Auch für Architekten und Bauingenieure eignet sich die Weiterbildungsmaßnahme. Die Expertise von Brandschutz-Profis wird in vielen Bereichen gebraucht. Die Qualifikation verbessert die beruflichen Entwicklungschancen.

Brandschutz für Leitungsanlagen: eine Aufgabe für Spezialisten

Bei Brandschutzmaßnahmen, die Gebäudeinstallationen bzw. Leitungsanlagen in Bauwerken betreffen, tauchen besondere Fragen auf. Kabel und brennbare Rohre sind ein wesentlicher Teil der Brandlasten. An der Brandentstehung oder Brandausbreitung in Räumen können sie maßgeblich beteiligt sein. Weil sie Decken und Wände durchdringen, sind sie an der Verteilung von Feuer und Rauch beteiligt. Auch Rohrleitungen aus nicht brennbarem Material können Brände durch Wärmetransport übertragen oder Zerstörungen raumabschließender Teile bewirken. Eine Weiterbildung, die speziell den Brandschutz bei Leitungsanlagen behandelt, führt deshalb zu mehr Sicherheit in der Planung und in der Ausführung von Leitungsabschottungen.

Brandschutznormen online

Feuer kann fast immer und überall ausbrechen. Damit es erst gar nicht so weit kommt, gibt es Brandschutznormen. Brandschutznormen online ermöglicht den Zugriff auf mehr als 200 druckbare Normen und Richtlinien im PDF-Format, die regelmäßig aktualisiert werden. Für Sachverständige steht zusätzlich ein Pool mit historischen Normen zur Verfügung.

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